Label
Wie stehen Sie zur Honorarkürzung für Psychotherapeut*innen und wie wollen und können Sie die psychotherapeutische Versorgung vor Ort unterstützen?

Portrait von Dennis Rohde
Dennis Rohde
SPD
84 %
21 / 25 Fragen beantwortet
Zum Profil
Frage von Mara K. •

Wie stehen Sie zur Honorarkürzung für Psychotherapeut*innen und wie wollen und können Sie die psychotherapeutische Versorgung vor Ort unterstützen?

Sehr geehrter Herr Rohde, sicherlich haben Sie mitbekommen, dass die Honorare für niedergelassene Psychotherapeut*innen 2026 um 4,5% gesenkt werden sollen.
Hier zB eine Quelle: https://www.deutschlandfunk.de/kuerzung-der-honorare-fuer-psychotherapeuten-100.htmlGerade in Oldenburg ist die Situation aktuell sehr angespannt. Die Ausbildung zum/zur Psychotherapeut*in ist langwierig und teuer und die ohnehin schon niedrigen Honorare im Vergleich zu anderen Arztgruppen und im Verhältnis zu den privaten Ausbildungskosten sowie die permanent steigenden Praxiskosten (TI, PVS, Miete, Strom, Gas, Reinigung etc) machen die Niederlassung immer unattraktiver. Wir Oldenburger Behandler kommen nicht mehr hinterher, müssen immer mehr Patient*innen ablehnen und sehen das Leid und die Chronifizierung. Dies bereitet uns große Sorgen. Wie können Sie sich für uns einsetzen? Auch über einen persönlichen Austausch würde ich mich sehr freuen. Psychisch Erkrankte haben keine Lobby!

Portrait von Dennis Rohde
Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. März in der Sie die aktuelle Diskussion aufgrund der Absenkung der Honorare von Psychotherapeutinnen und -therapeuten ansprechen. Als direkt gewählter Abgeordneter für Oldenburg und das Ammerland, gehe ich gerne auf Ihre Bedenken ein. 

Ich kann Ihre Besorgnis bezüglich der Versorgung der Menschen in psychischen Krisen nachvollziehen. Für mich ist klar, dass dies kein gutes Signal für die Betroffenen und ihre konkrete psychotherapeutische Versorgung in Deutschland ist. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen besonderen Schwerpunkt auf die mentale Gesundheit der Menschen und eine ausreichende Versorgung mit Unterstützung im Koalitionsvertrag festgelegt haben. 

Geben Sie mir zunächst die Gelegenheit, zu diesem Vorgang einordnend Stellung zu nehmen.

Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt. Während der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen bzw. das Verfahren für das Zustandekommen von Entscheidungen regeln, sind es hier der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) für die Krankenkassenseite und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) für die Leistungserbringer, die die Honorarhöhen in der Versorgung selbstständig aushandeln. Der Gesetzgeber delegiert diese und andere Entscheidungen zum Leistungsumfang und zur Vergütung aus gutem Grund an diejenigen, die für die konkrete Versorgung und deren Umsetzung unmittelbar Verantwortung tragen. Denn nur hier ist die notwendige Expertise und Datengrundlage für diese Entscheidungen vorhanden. 

Der GKV-SV und KBV bilden gemeinsam den paritätisch besetzten Bewertungsausschuss. (Vgl. § 87 SGB V) Die KBV als Körperschaft des öffentlichen Rechts nimmt dabei die Vergütungsinteressen von niedergelassenen Ärzten einschließlich der Psychotherapeuten wahr. Können GKV-SV und KBV keine Einigung in Vergütungsfragen erzielen, wird als Schlichtungsmechanismus der Erweiterte Bewertungsausschuss einberufen. Dabei wird der Bewertungsausschuss um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder erweitert, die dann einen möglichst ausgleichenden und objektiven Beschluss herbeiführen sollen. 

Die Kontrolle über das Verfahren der dort getroffenen Entscheidungen obliegt wiederum der Bundesregierung. D.h. konkret, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) darüber wacht, ob die getroffenen Entscheidungen den Vorgaben des Gesetzgebers auch entsprechen. Diese sogenannte Rechtsaufsicht beschränkt sich bereits dem Namen nach auf eine Kontrolle der Anwendung des geltenden Rechts. Die Prüfung muss von einer inhaltlichen Fachaufsicht unterschieden werden, was konkret bedeutet, dass das BMG die inhaltliche Zweckmäßigkeit von Beschlüssen nicht prüfen oder bewerten kann, da sie in der originären Verantwortung der Akteure der Selbstverwaltung liegt. 

Zum konkreten Fall: GKV-SV und KBV sind gesetzlich verpflichtet die Honorarhöhen in der psychotherapeutischen Versorgung jährlich und damit regelhaft zu überprüfen und ggf. auf Grundlage aktueller Daten anzupassen. Nachdem sich die Selbstverwaltungspartner im vorliegenden Fall über die Höhe der zukünftigen Psychotherapeutenhonorare nicht einigen konnten, kam es zu einem Schlichtungsspruch des Erweiterten Bewertungsausschusses, der nunmehr eine Absenkung der Honorare vorsieht. Beide Seiten haben in Folge des Schlichtungsspruches unterschiedliche Sichtweisen auf die konkrete Entscheidung, auf die ich an dieser Stelle gern hinweisen möchte. 

https://www.gkvspitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_2222400.jsp

https://www.kbv.de/praxis/tools-und-services/praxisnachrichten/2026/03-12/kbv-vorstand-enttaeuscht-verguetung-psychotherapeutischer-leistungen-wird-um-fast-fuenf-prozent-gekuerzt

Beiden Parteien steht nun auch eine gerichtliche Überprüfung der Entscheidung offen. Die KBV hat diesen Weg bereits angekündigt.

Unabhängig davon nehmen wir die möglichen Auswirkungen sehr ernst. Gerade im Bereich der psychischen Gesundheit ist eine stabile und gut erreichbare Versorgung von zentraler Bedeutung. Viele Patientinnen und Patienten warten bereits heute lange auf einen Therapieplatz. Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Bundestagsfraktion Bundesministerin Nina Warken aufgefordert darzulegen, welche Auswirkungen die Entscheidung möglicherweise auf die Versorgung haben kann.

Gleichzeitig hat die SPD-Bundestagsfraktion das Bundesministerium für Gesundheit, das, wie oben erläutert, die Rechtsaufsicht über den Bewertungsausschuss ausübt, aufgefordert darzulegen, wie es den Beschluss prüft und ob und welche Maßnahmen ergriffen werden, wenn festgestellt wird, dass der Beschluss negative Auswirkungen auf die Versorgung haben kann.

Die Entscheidung steht leider auch im Kontext der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung. Für mich und die SPD ist dabei klar: Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV müssen die Versorgung der Patientinnen und Patienten immer im Blick haben. Deshalb erwartet die SPD-Bundestagsfraktion von Bundesministerin Warken zeitnah Vorschläge für eine nachhaltige Stabilisierung der GKV-Finanzen, die strukturell ansetzen und die Versorgung insgesamt sichern.

Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern. Dieses Ziel bleibt für uns weiterhin maßgeblich. Meine Fraktion und ich werden uns weiterhin dafür einsetzten, dass die psychotherapeutische Versorgung gesichert bleibt. 

Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne wieder an mein

Team und mich.

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Rohde

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Dennis Rohde
Dennis Rohde
SPD

Weitere Fragen an Dennis Rohde