Wie stehen Sie zur Prüfung eines AfD-Verbotes?

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Dennis Rohde
SPD
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Frage von Marcel S. •

Wie stehen Sie zur Prüfung eines AfD-Verbotes?

Sehr geehrter Herr Rohde,

würden Sie sich für die Prüfung eines AfD-Verbotes einsetzen?

https://innn.it/afdverbot

Mit freundlichen Grüßen,
Marcel S.

Dennis Rohde, MdB (SPD)
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die mich am 18. August dieses Jahres erreicht hat. Als direkt gewählter Abgeordneter
für Oldenburg und das Ammerland antworte ich Ihnen natürlich darauf.

Sie fragen nach meiner Haltung zur Prüfung eines AfD-Verbotes. Ich teile Ihre Sorge und erkenne deutlich die
verfassungsfeindliche Haltung der AfD. Diese wird an einer Vielzahl von Äußerungen, auch von höchsten
Vertreterinnen und Vertretern der Partei deutlich.

Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das
schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit. Danach sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach
dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen
oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, verfassungswidrig. Stellt das
Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit einer Partei fest, ordnet es deren Auflösung an, verbietet die
Gründung einer Ersatzorganisation und kann die Einziehung des Parteivermögens zu gemeinnützigen Zwecken
aussprechen. Weiterhin verlieren Mitglieder des Deutschen Bundestages, die dieser Partei angehören, nach § 46
Absatz 1 Nummer 5 des Bundeswahlgesetzes ihr Mandat.

Richtigerweise sind die Anforderungen an das Verbot einer Partei hoch. Eine Partei kann durch das
Bundesverfassungsgericht nur dann verboten werden, wenn sie planvoll das Funktionieren der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung beseitigen will. Dies setzt voraus, dass konkrete, gewichtige Anhaltspunkte
vorliegen, die es zumindest möglich erscheinen lassen, dass das Handeln der Partei erfolgreich sein kann. Wie in
jedem ordentlichen Gerichtsverfahren müssen in einem Parteiverbotsverfahren eindeutige Beweise vorgebracht
werden. Das Bundesamt für Verfassungsschutz sammelt qua seines Auftrags Informationen über Bestrebungen, die
gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind. Die AfD gilt hier bereits als Verdachtsfall. Ich
setze großes Vertrauen in die Arbeit des Bundesamts.

Sobald weitere Erkenntnisse aus der Beobachtung vorliegen, werden wir uns als SPD-Bundestagsfraktion damit
auseinandersetzen und entscheiden, ob wir uns für eine Beantragung des Verbots der AfD einsetzen.

Zur Wahrheit gehört dazu: Das rechtsextreme Gedankengut , das sich in der AfD als Partei kanalisiert, wird durch ein
Parteiverbot nicht verschwinden. Gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion und der SPD geführten
Bundesregierung setze ich mich für eine demokratische Streitkultur, die Entkräftung von Verschwörungstheorien
und politische Bildung im Kampf gegen den Rechtsextremismus ein. Primäres Ziel muss es deshalb sein, die AfD
politisch zu stellen, damit sie nicht mehr in unsere Parlamente gewählt wird.

Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen können Sie sich gerne wieder an mich oder mein Team wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Dennis Rohde

Mitglied des Deutschen Bundestages

Haushaltspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

 

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Huntestraße 23

26135 Oldenburg

 

Tel.:   0441-99 86 76 01

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E-Mail: dennis.rohde@bundestag.de

 

www.dennis-rohde.de

 

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