Leider wird die Umsetzung dieses Vorhabens derzeit verzögert, da die Landtagsfraktion der CDU und das Finanzministerium ihre Aufmerksamkeit auf andere Prioritäten richten.
Aus persönlichen Erfahrungen ist es mir nicht bekannt, dass schwerbehinderte Beamten aus der pauschalen Beihilfe ausgeschlossen sind.
Genau wie bereits in der Antwort unten erwähnt konnten wir nur die pauschale Beihilfe für neu in den Dienst zu nehmende Personen verhandeln.
Um Ihre Frage beantwortet zu bekommen, ob die Einführung der Pauschalen Beihilfe gegen das Grundgesetz verstößt, empfehle ich Ihnen einen Fachjuristen anzufragen.
Wir haben ein großes Interesse daran, die Bedingungen für Beamtinnen und Beamte möglichst attraktiv und flexibel zu gestalten und setzen uns darum seit längerem für die Einführung der Wahlmöglichkeit für eine pauschale Beihilfe zur gesetzlichen Krankenversicherung ein.
Ich sehe keinen Grund, warum wir uns in NRW für einen "Sonderweg" entscheiden sollten