Wieso durfte sich die HafenCity GmbH beim Elbtower über das EU-Beihilfeverbot und die Landeshaushaltsordnung hinwegsetzen, die bei Grundstücksverkäufen eine vorherige Wertermittlung vorsehen?

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Frage von Peter S. •

Wieso durfte sich die HafenCity GmbH beim Elbtower über das EU-Beihilfeverbot und die Landeshaushaltsordnung hinwegsetzen, die bei Grundstücksverkäufen eine vorherige Wertermittlung vorsehen?

Sehr geehrter Herr Ehlebracht,
ich habe bei der HafenCity Hamburg GmbH Zugang zu der Wertermittlung beantragt, die zur Grundstücksvergabe für den geplanten Elbtower zu erstellen war. In Hamburg wäre dafür der Gutachterausschuss für Grundstückswerte zuständig.

https://fragdenstaat.de/a/218398
In der Antwort wurde bestätigt, dass ein Wertgutachten nicht vorliege und auch nicht erforderlich gewesen sei. Denn das Elbtower-Grundstück sei ja im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens, mittels eines sog. Konzept-Preis-Verfahrens, ausgeschrieben gewesen.
Diese Aussage steht im Widerspruch zur einschlägigen Fachliteratur. Beispiel hier:

https://www.magazin-quartier.de/rechtliche-rahmenbedingungen-der-konzeptvergabe/
Demnach ist bei Konzeptvergaben die Einholung eines Wertgutachtens zwingend, weil es in diesem Verfahren keinen bedingungsfreien Höchstpreiswettbewerb gibt. Andernfalls müsse man davon ausgehen, dass gegen das EU-Beihilfeverbot verstoßen werde.
Danke im Voraus für Ihre Antwort!

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