Frage an Detlef Müller bezüglich Soziale Sicherung

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Detlef Müller
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Frage von Ingo H. •

Frage an Detlef Müller von Ingo H. bezüglich Soziale Sicherung

hallo herr müller,
meine frage an sie ist, wissen sie eine quelle die besagt das es eine einzellfallentscheideung einer arge gab die aussagt das ein hartz 4 empfänger eine einmalzahlung bekommen hat damit er sein steuerberater zahlen kann sodass er seine bwa´s bekommt und er sie dann beim eigenbetrieb einreichen kann.
um meinen fall dzu zu schildern ich habe zum 1.1.09 mein großes gewerbe auf ein kleines umgemeldet und beziehe seit dem 1.1.09 alg1 und verdiene mir noch ca. 162€ dazu meine frau hat ein minijob und bekommt 325€ das wurde dem eigenbetrieb gemeldet.die aber zahlen kein geld da sie meine bwa´s haben wollen die kann ich aber nicht einreichen da ich aufgrund das wir sowenig geld haben meine steuerberaterin nicht bezahlen kann.das habe ich dem eigenbetrieb mehrmals gemeldet die stellen sich aber stur und berechnen meine frau und mich nicht. sie sehen das ist ein ewiger teufelskreis ohne geld keine bwa´s ohne bwa´s kein geld.
ich hoffe sie können uns helfen.
danke imvoraus
fam. hartmann

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Sehr geehrter Herr Hartmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage bei "Abgeordnetenwatch.de".

Mir ist im Speziellen kein Einzelfall bekannt, bei der ein SGB II Empfänger eine Einmalzahlung erhalten hat, um seine/n Steuerberater/in für die Erstellung einer betriebswirtschaftlichen Auswertung bezahlen zu können. Als Selbstständiger sind Sie gefordert, regelmäßig Ihre betriebswirtschaften Auswerungen - selbst oder über eine/n Steurberater/in - ermitteln zu lassen. Der Einsatz eines Steuerberaters oder einer Steuerberaterin scheint allerdings nur sinnvoll zu sein, wenn Ihr Unternehmen genügend Umsatz/Gewinn erwirtschaftet. Sollte dies nicht der Fall sein, rate ich Ihnen nach Möglichkeit Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen selbstständig zu erstellen.

Grundsätzlich wäre eine Einzelfallentscheidung in ihrem besondern Fall durchaus gerechtfertigt, allerdings dürfte diese Einmalsumme dann nur auf Darlehnsbasis an Sie erfolgen. Es wäre nicht zu rechtfertigen, das Steuerzahler für die notwendigen Auslagen eines Unternehmens aufkommen.

Mit freundlichen Grüßen
Detlef Müller

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