Frage an Detlef Müller bezüglich Tourismus

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Detlef Müller
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Frage an Detlef Müller von Frank N. bezüglich Tourismus

Werter Herr Detlef Müller

Als ich Besuch erhalten hatte, sind wir auf ein Zollproblem gestossen. Wir wollten zu dritt in die CSR fahren und dort Tabak einkaufen, erlaubte Einfuhr von Tabak sind pro Person 1 kg. in diesen ganz konkreten Fall 3 kg. Diese legal eingeführte Tabakmenge wird aber illegal, sobald der Besuch (eine Person) diese legal eingeführte Menge mit nach Hause nimmt. Meine ganz konkrete Frage ist nun,wie man kann man bei einer Zollkontrolle glaubhaft machen oder nachweisen, das die legal eingeführte Menge eben nicht illegal ist? Als die Grenzen noch Übergänge hattten und der Zoll vor ort war, konnte man sich die Lagalität bestätigen lassen. Ich bitte um eine ganz konkrete Antwort.

MfG
Frank Neumann

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Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Nachfrage bei abgeordnetenwatch.de. Ich werde versuchen Ihre Anfrage vom 25.08. zu beantworten.

Innerhalb des EU-Binnenmarktes dürfen Privatpersonen uneingeschränkt Waren aus anderen Mitgliedstaaten einführen. Allerdings gibt es für verbrauchssteuerpflichtige Güter so genannte Richtmengen, bis zu denen von einem privaten Gebrauch ausgegangen wird. Diese Richtmengen beziehen sich auf Tabakwaren, Alkohol, Kaffee und Kraftstoff.
Seit dem 1. Januar 2008 dürfen Privatpersonen, die nach Tschechien reisen, für den persönlichen Gebrauch 800 Zigaretten nach Deutschland einführen. Bei einer eventuellen Zollkontrolle durch die sogenannten mobilen Kontrollgruppen (MKG) dürfen diese vorgegebenen Mengen pro Person nicht überschritten werden. Dies hat den Zweck sicherzustellen, dass die eingeführten Waren ausschließlich für private Zwecke und nicht für gewerbliche Zwecke eingeführt wurden.
Somit ist es auch ersichtlich, dass Ihr Besuch nach der Grenzüberschreitung nicht allein mit der überhöhten Mengenanzahl angetroffen werden darf.
Allerdings haben Sie die Möglichkeit sich persönlich an das Zollamt zu wenden und sich die Legalität Ihrer eingeführten Waren bestätigen zu lassen.

Mit freundlichen Grüßen
i. A. Tanja Lakeit

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