Ihre Forderungen an den VMS Sanktionen gegen die MRB einzuleiten

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Detlef Müller
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Frage von Leander W. •

Ihre Forderungen an den VMS Sanktionen gegen die MRB einzuleiten

Sehr geehrter Herr Müller
In den letzten Tagen werden Sie in verschiedenen Medien zitiert. Sie fordern die Einleitung von Sanktionen und Strafzahlungen durch den VMS an die MRB. Hierzu gestatten Sie folgende Frage:
Die Probleme der RE6 sind ja nicht erst seit November 23 bekannt, sondern seit Vergabe dieser Strecke an die MRB im Jahr 2016. Wurden seitdem bereits einmal Strafzahlungen der MRB durch den VMS eingeleitet; und wenn ja in welcher Höhe? Die Gestaltung des Schienenersatzverkehrs zwischen Chemnitz Hbf und Chemnitz Siegmar wird durch den Fahrgastverband PRO Bahn ja auch heftig kritisiert. Kann der VMS nicht auch hier Strafzahlungen verlangen?
Wird in diesem Zusammenhang auch einmal das Wirken des VMS, auch was die Vergabe von Leistungen betrifft hinterfragt.
Sie fordern eine Neuvergabe der RE 6 durch den VMS. Welcher Anbieter könnte dies denn so kurzfristig sein? Zumal ja in ca einen halben Jahr durch die Einführung der Hybridzüge alles besser werden soll

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Ja, die Fehlleistungen der MRB bei der Bedienung des RE 6 sind seit längerem Bekannt, haben aber in den letzten Wochen und Monaten eine neue – traurige - Qualität erreicht. Daher ist es wichtig, dass seitens des VMS hier gehandelt wird, denn ein Zuwarten auf eine Besserung durch neues rollendes Material in der Zukunft bringt für die Fahrgäste aktuell keine Besserung.

Inwiefern hier seitens des VMS in der Vergangenheit Strafzahlungen und Pönalen gemäß des geschlossenen Verkehrsleistungsverträge erhoben wurden und in welcher Höhe dies geschah, ist beim VMS zu erfragen.

Gleiches gilt, für die Nutzung dieser Möglichkeiten in Bezug auf die SEV-Leistung zwischen Chemnitz HBF und Chemnitz Siegmar.

Natürlich wird hier auch das Wirken des VMS kritisch hinterfragt – das ist ja auch ein zentraler Inhalt meiner Forderung.

Das eine Neuvergabe der Verkehrsleistung kein einfaches Unterfangen ist, ist klar – zumal es natürlich auch nur ein begrenztes Angebot an anderen EVUs in diesem Bereich gibt.

Nichtsdestotrotz kann dies ein gangbarer Weg sein, wie Neuausschreibungen und Notvergaben bei Schlechtleistung in anderen Regionen, wie beispielsweise in NRW und Baden-Württemberg, in der Vergangenheit gezeigt haben.

Mit freundlichen Grüßen,

Detlef Müller

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