Im SPD-Wahlprogramm steht: "Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht." Wie gedenken Sie das Leben der ungeborenen Mitbürger entsprechend GG 1.1. zu schützen?

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Frage von Albrecht W. •

Im SPD-Wahlprogramm steht: "Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht." Wie gedenken Sie das Leben der ungeborenen Mitbürger entsprechend GG 1.1. zu schützen?

100.000 Mitbürger, die laut BGB §1923 bereits erbberechtigt sind, verlieren jedes Jahr in Deutschland unschuldig ihr Leben. Dabei spielt der Druck der Väter und des Umfelds eine große Rolle. Wie wollen Sie den betroffenen Frauen helfen, dass sie nicht zur ungewollten Abtreibung gehen?
- Grundgesetz Artikel 1 (1): "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
- Laut Statistischem Bundesamt pendelte die offizielle Zahl von jährlichen Abtreibungen von 2014 bis 2020 zwischen 98.721 und 101.209. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/232/umfrage/anzahl-der-s…
- Viele Frauen berichten, dass sie, dass sie zur Abtreibung gedrängt wurden.
https://www.bundesverband-lebensrecht.de/sprechen-wir-doch-einmal-ueber…
https://www.vita-l.de/erlebnisberichte-nach-einer-abtreibung/
https://www.20min.ch/story/mein-freund-draengte-mich-zur-abtreibung-527…

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr W.,

Ihre Fragen wurden bereits beantwortet - schauen Sie bitte auf die beiden Fragen vor Ihrer heutigen.  Weiterhin verweise ich auf unseren Mailverkehr und würde Sie bitten, nicht diese Plattform für die immer gleichen Fragen, Statements und Meinungen zu nutzen. 

Viele Grüße,

Detlef Müller

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