Frage an Dietmar Bartsch bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Dietmar Bartsch
DIE LINKE
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Frage von Volker G. •

Frage an Dietmar Bartsch von Volker G. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Bartsch

wie stehen Sie zum derzeitigen demokratischen Stand in Deutschland (Art. 146 GG/ Art. 144 GG )?? Warum wird bei wichtigen Entscheidungen (EU, EURO, Lissabonner-Verträge, Neuverschuldung) kein Volksentscheid herbeigeführt?? Das Volk ist doch noch Machthaber, oder!? Wieso ist Peter Gauweiler der einzige im Bundestag, der die Fehler der Lissabonner-Verträge erkannt hat? Gibt es noch aufmerksame Beobachter im Bundestag, die das deutsche Volk vor Schaden bewahren? Ich verweise auf die Jarhundertlüge von Holger Fröhner. Will das Volk die Lissabonner-Verträge wirklich?? Wann bekommt das deutsche Volk die Volksdemokratie zurück (Volksentscheide)? Wie energisch werden Sie Ihren Einsatz gestalten gemeinsam mit Herrn Gysì und Herrn Korte und all den anderen Mitstreitern? Sind die Unterschriften unter, egal welchen Verträgen der Regierung, noch legitim nach dem Wegfall des Geltungsbereiches des Grundgesetzes am 17.07.1990 der OMF-BRD-GmbH???

Mit freundlichen Grüßen
Volker Götze

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Götze,

gern beantworte ich Ihnen Ihre Frage vom 21.11.2009.
DIE LINKE vertritt konsequent Forderungen nach mehr Demokratie in unserem Land.
Dazu gehört für uns auch die Forderung, direkte Demokratie zu stärken, indem Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide auf Bundesebene eingeführt werden. Wir treten dafür ein, dass Volksabstimmungen obligatorisch sein sollen, wenn es um wichtige Änderungen des Grundgesetzes geht.
Diese Position teilen wir mit Vielen in unserem Land.

Es ist keineswegs zutreffend, dass Peter Gauweiler der Einzige im Bundestag gewesen ist, der, wie Sie schreiben, die Fehler der Lissabon-Verträge erkannt hat.
Die Linke in Europa hat sich für verbindliche Referenden über den "Reformvertrag" in allen Mitgliedstaaten eingesetzt. Die Wählerinnen und Wähler in Irland z.B. hatten die Möglichkeit, ihre Entscheidung direkt zu treffen.

Wegen erheblicher verfassungsrechtlicher Bedenken hat die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag das Bundesverfassungsgericht angerufen und mit der richterlichen Entscheidung einen wichtigen Teilerfolg errungen.
Allerdings bleiben die anschließend von den anderen vier Fraktionen verabschiedeten Begleitgesetze leider hinter dem Geist des Urteils zurück. Beispielsweise wurde trotz Amtshilfe des Gerichts auf Volksabtimmungen über wesentliche Vertragsänderungen verzichtet. Weitere Gründe für die Ablehnung der Begleitgesetze durch die Fraktion DIE LINKE. erfahren Sie hier www.linksfraktion.de .

Es waren auch unsere konsequenten politischen Forderungen für mehr Demokratie, die die Wählerinnen und Wähler mit Ihrer Entscheidung für die LINKE bei den Wahlen honoriert haben.

In Ergänzung zu unserem politischen Credo: Sozial, auch nach der Wahl! dürfen sich die Menschen darauf verlassen, DIE LINKE streitet gestärkt nach der Wahl für mehr Demokratie in diesem Land.

Wir haben stets betont, das Ergebnis des ersten Referendums - die Ablehnung des Vertrages - muss respektiert werden. Im von der Regierung in Dublin und unter dem Druck der anderen EU-Staaten unter Missachtung demokratischer Bürgerentscheidung durchgesetzten zweiten Referendum hat nun eine Mehrheit ihre Zustimmung gegeben. Auch diese Entscheidung der irischen Bürgerinnen und Bürger haben wir zu respektieren. Die Zahl der Nein-Stimmen zeigt jedoch die Sorge eines großen Bevölkerungsteils über die politische Ausrichtung der EU.

Freundliche Grüße

Dr.Dietmar Bartsch, MdB

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