Frage an Dietmar Bartsch bezüglich Familie

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Dietmar Bartsch
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Frage von Andreas B. •

Frage an Dietmar Bartsch von Andreas B. bezüglich Familie

Sehr geehrter Dr.Bartsch,

uns interessiert Ihre Meinung zum Thema Krankenversicherung von Kindern bei Selbstständigen.
Meine Frau und ich sind seit Jahren in unterschiedlichen Branchen selbstständig. In den Jahren haben wir einige Vollzeitarbeitsplätze geschaffen. Wir haben einen 2-jährigen Sohn und eine 1-jährige Tochter. Neben unserer eigenen privaten Krankenversicherung zahlen wir zusätzlich jeweils eine Krankenversicherung für unsere Kinder mit je 110,-€ (zzgl. Selbstbehalt) pro Monat. Eltern im Angestelltenverhältniss zahlen dies nicht. Wir empfinden dies als eine deutliche Benachteiligung für unsere Familie und bitten Sie, uns Ihre Meinung sowie den Umgang Ihrer Partei Die Linken mit diesem Thema darzustellen.

Hochachtungsvoll
Familie Bärle

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Sehr geehrte Familie Bärle,

es ist richtig, dass es in der gesetzlichen Krankenversicherung eine Mitversicherung von Familienangehörigen (Kindern) gibt, während in der Regel die privaten Krankenversicherungen einen solchen Familientarif nicht anbieten. Während die privaten Krankenversicherungen ihren Tarifen in der Regel rein versicherungsmathematische Kalkulationen zu Grunde legen, spielen in der gesetzlichen Krankenversicherung auch sozial- und gesellschaftspolitische Ziele eine Rolle. Das führt zum Beispiel dazu, dass private Krankenversicherungen für alleinstehende jüngere Versicherte oft günstigere Tarife anbieten können als die gesetzlichen Kassen. Daneben bieten private Kassen andere, auch umfangreichere Leistungen an als die gesetzlichen Kassen. Die von Ihnen kritisierte Ungleichbehandlung hat viele Gesichter.

Ein Wechsel von einer privaten in die gesetzliche Krankenkasse als "freiwillig Versicherter" ist nach einer bestimmten Zeit nur noch unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich, so dass Ihnen als langjährig Selbständige in der Regel diese Option nicht mehr offen steht.

Meine Partei tritt für eine Reform des Krankenkassenwesens ein, die vom Grundsatz der Gleichbehandlung bei den Tarifen und bei den Leistungen ausgeht. In einer "Bürgerversicherung" als verbindlicher Pflichtversicherung für alle sollten die medizinischen Regelleistungen abgesichert werden. Darüber hinaus sollte jedem Versicherten die Möglichkeit offen stehen, Zusatzversicherungen bei privaten Anbietern abzuschließen wie etwa Krankenhaustagegeld, Einbettzimmer oder besondere, nicht medizinisch notwendige, aber vom Versicherten gewünschte Leistungen usw.

Auf diese Weise ließe sich die heutige Ungleichbehandlung bei Tarifen und Leistungen abstellen, gleichzeitig aber ein individuell gestaltbarer Versicherungsschutz gewährleisten.

Ganz davon abgesehen, scheint uns eine deutliche Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen sinnvoll zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Dietmar Bartsch

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