Frage an Dietmar Bartsch bezüglich Soziale Sicherung

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Dietmar Bartsch
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Frage von Lothar S. •

Frage an Dietmar Bartsch von Lothar S. bezüglich Soziale Sicherung

warum bekommen Opfer von Gewaltverbrechen(OEG) im Osten gegenüber einem Bürger aus den Altbundesländern nur 87% Opferrente.
ist der physische und psychische Zustand bei gleicher Behinderung nicht gleich? oder bekommt man wenn man einen Ossi schwer verletzt weniger
strafe?

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Schmidt,

ich verstehe Ihren Zorn über die von Ihnen beschriebene Ungerechtigkeit.

In der Sache ist zunächst festzustellen, dass Opfer von Gewaltverbrechen Bezüge nach den Vorschriften des Opferentschädigungsgesetzes erhalten. Dieses Gesetz regelt, dass die Versorgungsleistungen gemäß § 1 Abs. 1 nach dem Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) gewährt werden. Im BVG, § 56 VBF, wiederum ist festgelegt, dass für die Ermittlung der Höhe einer Versorgungsleistung die maßgebenden Daten für die Bestimmung des aktuellen Rentenwertes in der gesetzlichen Rentenversicherung zugrunde gelegt werden.

Weil die Bundesregierung bis heute entgegen dem Einigungsvertrag nicht für Rentengerechtigkeit gesorgt hat, ist die Opferrente im Osten geringer als die im Westen.

Das ist ungerecht und nicht hinnehmbar!

DIE LINKE wird nicht in ihren Forderungen zur Herstellung der Rentengerechtigkeit nachlassen, bis alle unsere Forderungen erfüllt sind, die schlicht Herstellung von Normalität darstellen.

Von ihrer gesetzlichen Rente müssen Durchschnittsverdiener ein würdevolles Leben führen können. Diese Rente muss deutlich über den Sätzen für die Grundsicherung liegen.

Das setzt voraus, dass Arbeit für alle geboten wird und dass ein gesetzlicher Mindestlohn von mehr als 8 Euro ein Minimum an erforderlichen Rentenentgeltpunkten ermöglicht.

In einem Paket aus 17 Anträgen hat DIE LINKE die Forderungen zur Überwindung
der Rentenungerechtigkeit zusammengefasst. Dabei geht es um die Beseitigung
der Überführungslücken, um das Versorgungsunrecht und um die Beseitigung des
Rentenstrafrechts.

Das von Ihnen aufgeworfene Problem ist ein weiterer wichtiger Aspekt, der auf die unverzügliche Herstellung von Rentengerechtigkeit über die Angleichung der Rentenwertes Ost an den Rentenwert West weist.

Wir werden dies in unserer weiteren parlamentarischen Arbeit noch stärker
berücksichtigen.

Freundliche Grüße

Dr. Dietmar Bartsch

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