Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

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Dietmar Nietan
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Frage von Alexander K. •

Wie möchten Sie die Ambitionslücke im Klimaschutzgesetz schließen (zwischen erlaubtem THG Ausstoß bis 2045 und Überschreitung der 1,5-Grad-Grenze des Pariser Abkommens bis 2030)?

Sehr geehrter Herr Nietan,

nach der Sommerpause soll der Bundestag noch über die Entkernung des Klimaschutzgesetzes abstimmen. In der neuen Vorlage geht es u.a. um die Aufhebung der jährlichen Sektorenziele.
Wie soll Ihrer Meinung nach das 1,5 Grad Limit von Paris, dem Ihre Partei ja auch zugestimmt hat, eingehalten werden, wenn

a) das künftige KSG noch weicher formuliert wird als das aktuelle KSG
und
b) das aktuelle KSG schon nicht ausreicht, weil es noch bis 2045 erlaubt Treibhausgase auszustoßen, während wir die maximalen 1,5 Grad wahrscheinlich bis 2030 überschreiten werden?

https://www.mcc-berlin.net/forschung/co2-budget.

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Guten Tag Herr Alexander K., 

diese Woche hat Bundespräsident Steinmeier das neue Klimaschutzgesetz unterzeichnet. 

Künftig muss die Bundesregierung bereits im ersten Jahr einer Legislaturperiode über ein umfassendes sektorübergreifendes Klimaschutzprogramm darlegen, wie sie die nationalen und europäischen Klimaziele erreichen will. Um besser überprüfen zu können, ob Deutschland sich auf dem richtigen Pfad befindet, wird künftig die zu erwartende Emissionsentwicklung bis 2030 betrachtet – anstatt das jeweils zurückliegende Jahr. Dabei werden die Sektoren nicht mehr einzeln betrachtet, sondern sektorübergreifende Jahresemissionsgesamtmengen eingeführt. Wenn das Gesamtziel aller Sektoren künftig zwei Jahre in Folge überschritten wird, ist die Bundesregierung verpflichtet, Maßnahmen zu beschließen, die sicherstellen, dass das Klimaziel für 2030 erreicht wird. Bei den Klimaschutzmaßnahmen müssen selbstverständlich weiterhin gerade jene Sektoren beitragen, die ihre Ziele verfehlen. 

Es kann sich also kein Sektor vor Klimaschutz verstecken.

Mir ist wichtig, zu betonen: Die CO2-Gesamtemissionsmenge, die noch ausgestoßen werden darf, bleibt auch bei dem überarbeiteten Klimaschutzgesetz unverändert. Durch die Reform des Klimaschutzgesetzes darf nicht eine Tonne mehr CO2 ausgestoßen werden als nach dem alten Gesetz.

Ich danke Ihnen nochmals für Ihr Engagement für den Klimaschutz und hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Infos zum Klimaschutzgesetz weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Nietan

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