Frage an Dietrich Monstadt bezüglich Senioren

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Dietrich Monstadt
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Frage von Reinhold B. •

Frage an Dietrich Monstadt von Reinhold B. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Monstadt,

man könnte das auch unter Finanzen oder Soziales thematisieren - in jedem Fall hat es mit Vertrauen zu tun.

Die Direktversicherten werden bei Auszahlung ihrer - auch die vor 2003 - vereinbarten Verträge mit vollen Krankenversicherungsbeiträgen um ca. 1/5 ihrer Auszahlungssumme (bei steigenden Beiträgen kann es noch mehr werden) erleichtert - das war bei Vertragsabschluss vor dem Gesundheitmodernisierungsgesetz "GMG" mit Wirkung zum 1.1.2004 nicht vereinbart. Vielmehr hatten die politischen Verantwortlichen dazu angehalten, dass die Arbeitnehmer*innen für ihr Alter vorsorgen - das haben sie zum Beispiel mittels einer Direktversicherung getan - mit der Zusage, dass diese steuer- und sozialversicherungfrei ausgezahlt wird - eine daraus vereinbarte Direktversicherung ist eine beidseitige Willenserklärung, also ein Vertrag. Mit dem GMG wurden aber auch diese Verträge unter Verletzung des Vertrauensschutzes , mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet - siehe oben. ... wir sagen dazu: erst angelockt - dann abgezockt.

meine Fragen an Sie:
1. Wie erklären Sie bzw. Ihre Partei den Betroffenen, der ich auch bin und gleichzeitig Wähler den Eingriff in bestehende Verträge?
2. Wie stehen Sie bzw. Ihre Partei zu dem Vertragsschutz - müssen Verträge eingehalten werden?
Wenn ja: wie wollen Sie bzw. Ihre Partei die Ungerechtigkeit in der eigenverantwortlichen Altersvorsorge beseitigen?
3. Was erzählen Sie den Jüngeren, die heute ihre Altersvorsorge vorbereiten - können Sie sich noch darauf verlassen, dass die Zusagen der Politik (Bsp. Beitragsfreiheit bei Riesterförderung) noch in 30 Jahren - wenn ihre Verträge zur Altersvorsorge ausgezahlt werden - gelten?

Mit freundlichen Grüßen
R. B.

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Sehr geehrter Herr B.,

wie Sie zutreffend anmerken, sind Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge sowie andere mit der Rente vergleichbare Einnahmen bzw. Versorgungsbezüge nach §299 SGB V seit 2004 beitragspflichtig. Lassen Sie mich deshalb anmerken, dass ich Ihren Unmut nachvollziehen kann und deswegen an einer Lösung interessiert bin.

Wie Sie vielleicht wissen, hat die Christlich Demokratische Union Deutschlands auf ihrem Parteitag in Hamburg einen diesbezüglichen Antrag verabschiedet. Mittlerweile liegt hierzu ein Vorschlag des Bundesministers für Gesundheit Jens Spahn vor. Bisher besteht jedoch noch keine Einigkeit darüber, wie die beträchtlichen Mindereinnahmen für die Versichertengemeinschaft aufgefangen werden sollen. Ein seriöser Vorschlag für die Gegenfinanzierung bleibt jedoch die zwingende Voraussetzung dafür, dass eine Änderung vorgenommen werden kann. Schließlich würde  eine komplette Rückabwicklung des GMG rund 40 Mrd. Euro kosten und hätte jährliche Mindereinnahmen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von knapp 3 Mrd. Euro zur Folge.

Neben der notwendigen Entlastung der Beitragszahler im Rentenalter sind aber die Interessen der jüngeren Generation in den Blick zu nehmen. Bedingt durch den Anstieg des Anteils von Rentnern in der GKV – mit einem entsprechenden Anstieg der Leistungen – muss die jüngere Generation bereits jetzt mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen Rentner selbst nur noch rund 40% ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen selbst, während es 1973 noch ca. 73% waren.

Aus diesem Grund müssen die Gespräche nun fortgeführt werden, um eine verträgliche Lösung für alle Betroffenen in der Versichertengemeinschaft herbeizuführen.

Für weitere Rückfragen zu diesem Thema empfehle ich Ihnen, direkt Kontakt zu Ihrem Wahlkreisabgeordneten Herrn Maik Beermann aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dietrich Monstadt, MdB

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