Antwort 15.09.2026 von Dilek Engin SPD
Gerade bei Lehrkräften, die bereits vor der Anhebung des Einstiegsamtes ein Beförderungsamt innehatten, stellt sich die Frage, ob die damit verbundene zusätzliche Verantwortung weiterhin angemessen besoldungsrechtlich abgebildet wird.
