Falls das CanG nicht durch den Bundesrat geht: Ist es der Bundesregierung im Alleingang möglich, eine geringe Menge nach bisheriger Rechtsprechung zu spezifizieren? 25/50g plus 3 Pflanzen zuhause?

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Frage von Yunus K. •

Falls das CanG nicht durch den Bundesrat geht: Ist es der Bundesregierung im Alleingang möglich, eine geringe Menge nach bisheriger Rechtsprechung zu spezifizieren? 25/50g plus 3 Pflanzen zuhause?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

erfreulicherweise hat das Gesetz ja den Bundesrat passiert und wird seit 01.04. angewendet. Leider haben wir dafür mit einer Protokollerklärung Vereinbarungen akzeptieren müssen, die (zumindest in Teilen) eine wenig sinnvolle und aus meiner Sicht auch unnötige Verschlechterung der gesetzlichen Lage darstellen, dafür aber die ganz zentralen Fragen, auch die von Ihnen angesprochene, klar regeln können.

Wäre diese Vereinbarung nicht gewesen, wäre das Gesetz sicher nicht zum 01.04. gekommen, ob überhaupt ist mehr als fraglich. und nein, in dem Fall hätte der Bund eine so weitgehende Regelung nicht mal eben alleine treffen können.

Mit freundlichen Grüßen,

Dirk Heidenblut

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