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Antwort von Dirk Toepffer
CDU
• 06.09.2022

Im Kern bleibt danach das Recht der Kommunen erhalten, zukünftig auch weiterhin Straßenausbaubeiträge erheben zu können. Dies entspricht auch dem Wunsch vieler Kommunen, denn vor Ort kann am besten beurteilt werden, ob und in welchem Umfang Straßenausbaubeiträge von Bürgerinnen und Bürgern mit Blick auf die jeweilige Finanzlage erhoben werden müssen.

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