An wen können sich Anwohner wenden, wenn Sie nach aktueller Satzung im Durchschnitt 200.000 € Straßenausbaugebühr pro Haushalt zahlen müssen und nicht aufbringen können?

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Dirk Toepffer
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Frage von Nadin F. •

An wen können sich Anwohner wenden, wenn Sie nach aktueller Satzung im Durchschnitt 200.000 € Straßenausbaugebühr pro Haushalt zahlen müssen und nicht aufbringen können?

Sehr geehrter Hr Toepffer,
viele Anwohner zahlen ihre Häuser noch ab oder sind inzwischen Rentner. Wir können die Kosten, die voraussichtlich nach aktueller Satzung auf uns zukommen, nicht bedienen. Wir würden sozusagen enteignet, und auf ewig finanziell ruiniert werden. Die Inflation steigt weiter und die Kosten für die voraussichtlichen Baumaßnahmen gehen in die Höhe. Warum gibt es diese Ungerechtigkeit in Niedersachsen noch, dass es immer noch vereinzelte Anwohner gibt, die Strabs bezahlen müssen, obwohl die Straßen von allen genutzt und steuerlich bezahlt werden. Die Postboten und die Müllabfuhr benötigt jeder Anwohner genauso wie medizinische Dienste, Feuerwehr und Zulieferer.
Ich weiß Sie haben mir schon geantwortet, aber durch die finanz. Misslage unserer Kommune, hilft uns auch der §111 nicht sondern der §120 tritt in Kraft. Auf Fördergelder können wir nicht hoffen. Bitte lassen Sie uns nicht allein mit unseren Problemen. Komm. Entscheidungen bitte nicht auf Kosten d Anwohner

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Sehr geehrte Frau F.,

Ihre Kommune vor Ort entscheidet, ob und in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge erhoben werden.

Der Landesgesetzgeber hat mit der letzten Novellierung des Kommunalabgabenrechts diese Entscheidungshoheit gestärkt, da nur vor Ort entschieden werden kann, ob die jeweilige Kommune finanziell in der Lage ist, auf einen Teil oder ganz auf Beiträge zum Straßenausbau zu verzichten.

Einzelne Abgeordnete haben hier keine Einflussmöglichkeiten. Im übrigen erscheint mir die von Ihnen genannte „Straßenausbaugebühr pro Haushalt“ mit 200.000 € doch sehr hoch zu sein.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Toepffer

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