Werden für Ukrainische Kriegsflüchtlinge die 3G Regel, Quarantäne, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht etc. gelten?

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Dirk Wiese
SPD
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Frage von Jakob Daniel M. •

Werden für Ukrainische Kriegsflüchtlinge die 3G Regel, Quarantäne, Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht etc. gelten?

Sehr geehrter Herr Wiese,
Gesundheit steht über allem. Die Ukraine hat eine der schlechtesten Impfquoten Europas, 65% der Menschen dort sind ungeimpft. Wie wird Deutschland mit Flüchtigen aus der Region umgehen? Werden für diese Personen die gleichen Regeln gelten wie für den normalen Bürger auch?
Wird in den geplanten Sonderzügen der DB auch die 3G Regel gelten?
Wird die geplante allgemeine Impfpflicht auch für solche Personengruppen gelten?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J. D. M.

Dirk Wiese, Kandidat der SPD für den 20. Deutschen Bundestag
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr M.,

danke für Ihre Anfrage zum Thema Coronaschutz unter den ukrainischen Kriegsgeflüchteten.

Da die Ukraine seit dem 27. Februar 2022 nicht mehr als Hochrisikogebiet eingestuft wird, entfallen die Quarantäne- und Anmeldeerfordernisse der Corona-Einreiseverordnung. Darüber hinaus können sich Menschen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit seit 2017 ohne Visum 90 Tage lang in EU-Ländern aufhalten. Nach Ablauf der 90 Tage kann die Aufenthaltsdauer in Deutschland bei der zuständigen Auslandsbehörde nochmals um 90 Tage verlängert werden oder auch ein Asylantrag gestellt werden.

Vor dem aktuell sehr schwierigen Hintergrund werden die Bundespolizei und die zuständigen Einsatzkräfte pragmatisch mit der Situation an den Grenzen umgehen. Freiwillige Tests bei der Einreise sowie medizinische Unterstützung durch Fachkräfte bei Covid-Symptomen werden angeboten.

Oberste Priorität hat die sichere und schnelle Unterbringung sowie Versorgung der geflüchteten Menschen aus der Ukraine. Alle Angelegenheiten, die darüber hinausgehen, werden wir anschließend zügig klären.

Weitere Informationen finden Sie online im FAQ des Bundesinnenministeriums: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/ministerium/ukraine-krieg/faq-liste-ukraine-krieg.html

Mit besten Grüßen

Dirk Wiese

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