nach §27 WoGG ist über das Wohngeld von Amts wegen neu zu entscheiden und der Bewilligungsbescheid aufzuheben, wenn sich im laufenden Bewilligungszeitraum das Gesamteinkommen um mehr als 15 Prozent erhöht und dadurch das Wohngeld wegfällt oder sich verringert.
Antwort 04.04.2024 von Dirk Wiese SPD
Antwort 25.03.2024 von Dirk Wiese SPD
Leider verzögert das Bundesfinanzministerium den bereits Anfang letztes Jahr vorgelegten Entwurf des Bundesinnenministeriums
Antwort 22.03.2024 von Dirk Wiese SPD
Die Bundesregierung hat das Dokument dem Bundespräsidenten zugeleitet.
Antwort 15.03.2024 von Dirk Wiese SPD
Gerne verweise ich Sie hierzu auf einen Beitrag von mir beim Vorwärts:
Antwort 14.03.2024 von Dirk Wiese SPD
Das Prozedere ist wie folgt: Das beschlossene Gesetz wird zunächst gedruckt und dem Bundeskanzler sowie dem zuständigen Fachminister zur Gegenzeichnung zugeleitet. Anschließend erhält der Bundespräsident das Gesetz zur Ausfertigung.
Antwort 15.03.2024 von Dirk Wiese SPD
Aber ehrlicherweise verweise ich auf meine bisherigen Antworten.
