Frage an Edgar Franke bezüglich Senioren

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Edgar Franke
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Frage von Martina L. •

Frage an Edgar Franke von Martina L. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Dr. Franke,
allein Geld in ein System pumpen, neue Pflegestufen ansetzen, das ist ja nicht alles, wenn es auch wichtige Schritte sind.
Welche Kontrollen werden die MDK-Beurteilungen ersetzen?
Warum lehnen die meisten Parlamentarier ein Whistleblowersystem für Bestatter und Pfleger ab? Wie ist Ihre Einstellung?
Warum haben Sie jetzt im Sommer - Angehörige und Pfleger im Urlaub - noch keine Aktionen gestartet, die die Menschen in die Heime schickt zur Unterstützung und woher kommen die Pfleger, die wir dringend benötigen?
Werden die Neuroleptika, die demente Menschen häufig bekommen und ihn schaden (Priskusliste), verboten?
Wird es in naher Zukunft einen Dementenbeauftragten geben, der sich speziell für die seelischen und gesundheitlichen Belange dieser Gruppe einsetzt?
Ich würde mich freuen, wenn Sie auf meine Fragen eingehen.

Mit freundlichen Grüßen
Martina Lenzen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau Lenzen,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich gehe gleich auf Ihre Fragen ein.

Frage:
Welche Kontrollen werden die MDK-Beurteilungen ersetzen?

Antwort:
Der Entwurf des Pflegestärkungsgesetzes sieht wie bisher vor, dass die Landesverbände der Pflegekassen sicher stellen, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden.

Hierbei sind die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes
der Krankenversicherung und des Prüfdienstes des Verbandes der privaten
Krankenversicherung e. V. sowie gleichwertige Prüfergebnisse nach § 114 Abs.
3 und 4 zugrunde zu legen; sie können durch in anderen Prüfverfahren
gewonnene Informationen, die die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und
Lebensqualität, darstellen, ergänzt werden.

Die Kriterien der Veröffentlichung einschließlich der Bewertungssystematik sind durch den Spitzenverband Bund der Pflegekassen, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe und die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen zu vereinbaren. Über deren Veränderung ist mir derzeit nichts bekannt.

Frage:
Warum lehnen die meisten Parlamentarier ein Whistleblowersystem für Bestatter und Pfleger ab? Wie ist Ihre Einstellung?

Antwort:
Es ist nicht so, dass die meisten Parlamentarier ein Whistleblowersystem ablehnen. Korrekt ist, dass in der vergangenen Legislaturperiode ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen keine ausreichende Mehrheit im Deutschen Bundestag gefunden hatte. Die Motive der einzelnen Bundestagsfraktionen waren durchaus unterschiedlich.
Mit den Grünen ist sich die SPD-Bundestagsfraktion einig, dass Whistleblower wichtig sind, auch im Bereich der Pflege und des Bestattungswesens.
Die SPD hatte durchaus Regelungsbedarf angemahnt. Doch nur das BGB zu ändern, reiche nicht aus, so die Rednerin der SPD-Fraktion, Kerstin Tack. Wir fordern, dass es Hinweisgebern möglich sein muss, sich auch ohne der sogenannten betrieblichen Erstuntersuchung an externe Stellen wenden zu können.

Frage:
Warum haben Sie jetzt im Sommer - Angehörige und Pfleger im Urlaub - noch keine Aktionen gestartet, die die Menschen in die Heime schickt zur Unterstützung und woher kommen die Pfleger, die wir dringend benötigen?

Antwort:
Egal, ob der Jahresurlaub oder andere wichtige Termine anstehen, pflegende Angehörige können sich bis zu 28 Tage im Jahr freinehmen. Kosten, die anfallen, weil der Hilfsbedürftige in Abwesenheit des Betreuers von einem Außenstehenden versorgt werden muss, übernehmen die Pflegekassen auf Antrag.

Allerdings haben Sie Recht, wenn Sie feststellen, dass Pflegeengpässe zu erwarten sind. Der Fachkräftemangel in der Pflege ist eine Tatsache. Dies wird im Pflegestärkungsgesetz noch nicht angesprochen. Wir müssen da noch mehr Anreize schaffen. Wir werden aber mit der generalistischen Pflegeausbildung die Pflege insgesamt aufwerten und damit attraktiver machen.

Frage:
Werden die Neuroleptika, die demente Menschen häufig bekommen und ihn schaden (Priskusliste), verboten?

Antwort:
Die benannte Priscus-Liste gibt an, dass 83 Arzneistoffe aus 18 Arzneistoffklassen als potenziell inadäquat für ältere Patienten bewertet werden. Über diese Ergebnisse wird sich der Gesundheitsausschuss unter meiner Leitung noch befassen und Konsequenzen ziehen müssen. Ich selbst habe Fälle der Demenz in der Familie und bin sehr darüber besorgt.

Frage:
Wird es in naher Zukunft einen Dementenbeauftragten geben, der sich speziell für die seelischen und gesundheitlichen Belange dieser Gruppe einsetzt?

Antwort:
Demenzbeauftragte gibt es bereits, auch wenn die Institution noch erprobt wird. Ich bin sicher, dass nach und nach mehr Demenzbeauftragte eingesetzt werden. Neben medikamentösen Therapien ist genauso die Präven­tion, Frühdiagnostik und die Aufnahme früher therapeutischer Maßnahmen bei Demenz zu verbessern. Ich weiß, dass die Ärztekammern erste Demenzbeauftrage haben. Es gibt Forderung, gerade aus den Reihen der SPD, auch in allen Krankenhäusern Demenzbeauftrage einzusetzen.

Für weitere Fragen und stehe ich gern zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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