Frage an Edgar Franke bezüglich Recht

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Frage von Wilfried M. •

Frage an Edgar Franke von Wilfried M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. iur. Franke,

bitte gehen Sie auf die folgenden -in Ihren Ausführungen vom 18. November (Link 1) wohl versehentlich übergangenen- Fragen zur bereits heute möglichen Qualitätssicherung bei medizinischen und psychologischen Begutachtungen durch Komplett-Videografie noch ein:

1. Welche Ministerien gaben gegenüber dem Petitionsausschuß Stellungnahmen ab?
2. Wurden Humanwissenschaftler befragt?
3. Was spricht gegen eine Veröffentlichung der Stellungnahme(n) der Regierung
a) aus humanwissenschaftlicher Sicht/ unter Gesundheitsapekten?
b) rechtlich?

Zusätzlich interessiert mich, ob Ihre Regierung (und / oder der Petitionsausschuß) Ihrer Kenntnis zufolge Notiz genommen hatte(n) von dem Urteil des OLG Hamm, demzufolge bereits heute jedenfalls die Anwesenheit eines Zeugen oder - besser, weil weniger störend- die Tonaufzeichnung des Untersuchungsgespräches vom Richter ANGEORDNET werden kann (2).
Was meinen Sie denn vor diesem Hintergrund, wer ein Interesse daran haben könnte, daß immer wieder Richter den Antrag von Betroffenen übergehen, eine solche -wohl doch allgemein der Wahrheitsfindung bzw. Irrtumsvermeidung im Gerichtsverfahren dienende- Anordnung in ihrem Falle zu treffen?
Dient das der Verbesserung der humanwissenschaftlichen Ausbildung von Psychiatern bzw. Psychologen?
Dient das dem Vertrauen in einen funktionierenden Rechtsstaat und in Gutachter als Gehilfen des Gerichts?
Oder dient das doch bloß noch Korrupten, welche psychiatrische Begriffe mißbräuchlich verwenden bzw. verwenden lassen

Hochachtungsvoll
Dipl. med. W. Meißner
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.

1) http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_edgar_franke-778-78106--f445751.html#q445751
2) gemäß § 404a Abs. 1 ZPO vgl. Az 14 UF 135/14 https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2015/14_UF_135_14_Beschluss_20150203.html

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meißner,

zu der Thematik habe ich Ihnen bereits eine Antwort gegeben. Ich möchte darauf hinweisen, dass ich Ihnen als Abgeordneter und nicht als Jurist antworte. Daher sind weitergehende rechtliche Stellungsnahmen meinerseits unangebracht, erst recht im Hinblick auf Ihre angedeuteten Unterstellungen.

Zur humanspezifischen Ausbildung von Psychiatern und Psychologen finden Sie sicherlich geeignetere und kompetentere Gesprächspartner.

Zu Ihren Fragen:

Ad 1) Kann ich Ihnen nicht beantworten.

Ad 2) Dto.

Ad 3) Nichts.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke​

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