Frage an Edgar Franke bezüglich Gesundheit

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Frage von Monika F. •

Frage an Edgar Franke von Monika F. bezüglich Gesundheit

Guten Tag!

Sehr geehrter Herr Dr. Franke, ich bitte Sie um die Beantwortung meiner Frage zu der angedachten Neuregelung der Pflegeausbildung.

In der hssenschau kompakt vom 26.02. wurde darüber berichtet, dass beabsichtigt ist, eine - für alle Pflegebereiche - geltende Pflegeausbildung einzuführen. Wie Sie ja sicher wissen, sind bisher die Kinderkrankenpflege und die Altenpflege, sowie die Operationspflege und die allgemeine Pflegeausbildung getrennte Ausbildungsgänge. Und das hat sich auch bewährt. Denn, Früh- und Neugeborene, Säuglinge und kleine Kinder sind ja keine kleine Erwachsene. Sie brauchen eine völlig andere Pflege, als ein an Demenz erkrankter alter Mensch. Und, alte Menschen sind doch keine kleinen Kinder und haben ein gelebtes Leben hinter sich und haben ein Recht auf eine dem alten Menschen entsprechende und sie ansprechende Pflege. Wie bitte soll eine einzige Pflegeausbildung auf diese völlig unterschiedlichen Pflegebedürfnisse ausgerichtet sein können? Bitte sagen Sie mir, warum darüber überhaupt nachgedacht wird? Wir brauchen stattdessen eine noch viel differenziertere Pflegeausbildung, um sowohl dem Frühgeborenen, als auch dem altem Menschen mit und ohne Demenz gerecht zu werden. Was soll denn mit der angedachten Pflegeausbildungsänderung erreicht werden? Den Pflegenotstand kann man damit nicht verhindern!

Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Monika Frank

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Sehr geehrte Frau Frank,

die mit dem Pflegeberufegesetz geplante Weiterentwicklung ist überfällig, um die Pflege auf die sich ändernden und sich weiter vermischenden Versorgungsbedarfe einer älter werdenden Gesellschaft auszurichten.

Dem Gesetzentwurf für eine generalistische Pflegeausbildung ging eine jahrelange ausführliche Diskussion voraus. Die Ergebnisse zahlreicher Modellprogramme in dieser Zeit haben gezeigt, dass die einheitliche Pflegeausbildung die Kompetenzen vermitteln kann, die Grundlagen für einen modernen, attraktiven und zukunftsorientierten Pflegeberuf sind.

Wir benötigen eine generalistische Pflegeausbildung, welche die Altenpflege, die Gesundheits- und Krankenpflege und die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einem neuen, gemeinsamen Pflegefachberuf mit Schwerpunktbildung zusammenführt. Die generalistische Pflegeausbildung qualifiziert für alle Bereiche der Pflege. Sie gewährleistet, dass sich der Beruf den veränderten Anforderungen an die Pflege anpasst und damit zukunftsfest wird.

Die neue Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen sowie praktischer Ausbildung. Bei der praktischen Ausbildung können die Auszubildenden einen Schwerpunkt wie beispielsweise Kinderpflege wählen, der auch auf dem Abschlusszeugnis als "Vertiefungseinsatz" ausgewiesen wird. Mit der künftig auch weiterhin vorgesehenen Spezialisierung auf Kranken-, Alten- oder Kinderkrankenpflege innerhalb der gemeinsamen Ausbildung wird also trotz breiterer Ausbildungsinhalte auch das notwendige Spezialwissen vermittelt. Befürchtungen, die Spezialisierung werde abgeschafft oder die Qualität verschlechtere sich, sind unbegründet.

Natürlich erfordert die Krankenpflege und vor allem auch die Kinderkrankenpflege besondere Fähigkeiten und ist ein sehr anspruchsvolle Ausbildung. Zumeist haben die Auszubildenden in der Kinderkrankenpflege das Abitur, während gerade in der Altenpflege die schulische Vorbildung sehr unterschiedlich ist. Ich glaube aber, dass wir es schaffen können, auch in der neuen Ausbildung, neben dem generalistischen Ansatz, auch eine notwendige Spezialisierung zu erreichen, zumal sich jeder Azubi für eine der 3 Bereiche entscheiden muss.

Es gibt aber auch weitere Vorteile. Verbunden damit ist vor allem eine erhebliche Verbesserung der Durchlässigkeit der Ausbildung. Viele Ausbildungsinhalte überschneiden sich in den bisherigen drei Ausbildungen, das macht die Zusammenlegung sinnvoll. Und in allen drei Berufen nehmen die Anforderungen zu – diese müssen Berücksichtigung finden. Ziel des Gesetzentwurfs ist, die pflegerische Versorgung von Menschen über alle Altersgrenzen hinweg und in allen Versorgungsformen in höherer Qualität zu sichern.

Die generalistische Ausbildung steigert die Attraktivität des Berufes und führt automatisch zur Anerkennung des Berufsabschlusses in Europa.

Die Schulgeldfreiheit und eine Ausbildungsvergütung werden zudem die Attraktivität des Pflegeberufs erhöhen. Bund und Länder sowie die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung werden sich an den Kosten beteiligen und über eine Umlage auch alle Krankenhäuser und Pflegeheime, die nicht ausbilden.

Der erste Jahrgang des neuen Ausbildungsberufs kann voraussichtlich am 01.01.2018 starten. Denn nach der Verabschiedung des Pflegeberufsreformgesetzes brauchen Pflegeschulen und Ausbildungsbetriebe hinreichend Zeit, um sich auf die neue Ausbildung einzustellen. Auch müssen Musterrahmenausbildungs- und -lehrpläne erarbeitet werden.

Der Gesetzentwurf schafft zudem die Voraussetzungen für ein berufsqualifizierendes Pflegestudium, das unmittelbar eine Berufstätigkeit in der Pflege ermöglicht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke

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