Frage an Edith Sitzmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Edith Sitzmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Robert K. •

Frage an Edith Sitzmann von Robert K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Frau Sitzmann,

Das Verhalten der Politiker kann einem zurzeit Rätsel aufgeben.
Ich beziehe mich hiermit auf das sog. Stuttgart 21 Projekt. Ein großteil der Bevölkerung ( über 60% so die Offizielle Zahl, zu lesen in einer Zeitung des Rhein- Neckar Kreises) ist gegen dieses Projekt.
Trotzdem verweigert man derzeit noch einen Volksentscheid. Wir das Volk, als Staatssouverän, werden hingehalten. Es wird sogar über die änderung der Landesverfassung geredet. Aber im Grundgesetz steht doch das alle Macht vom Volke ausgeht.
Und Bundesrecht schlägt Landesrecht. Das Völkerrecht unterstreicht den Willen des Volkes als höchstes Recht sowieso.

Also, Warum weigert man sich einen Volksentscheid durchzusetzen?

Als Abgeordnete die von uns Legitimiert wurde und von uns Bezahlt wird, bitte ich sie darum sich für diesen Volksentscheid einzusetzen. Danke.

Mit freundlichen grüßen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kistler,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg tun alles, um das Projekt Stuttgart 21 zu stoppen, da wir es aus verkehrlicher Sicht und finanziellen Gründen ablehnen.

Daher unterstützt die Fraktion GRÜNE den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Ausübung von Kündigungsrechten aus der vertraglichen Vereinbarung für das Bahnprojekt Stuttgart 21. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Landesregierung durch den Gesetzgeber verpflichtet wird, von Kündigungsrechten bezüglich der finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden-Württemberg für das Projekt Stuttgart 21 Gebrauch zu machen. Das Ziel ist, die Mitfinanzierung des Bahnprojekts Stuttgart 21 durch das Land zu beenden. An die Stelle der früheren Zustimmung des Gesetzgebers zu dem Projekt tritt die Aufforderung durch den Gesetzgeber, sich von dem Projekt zu lösen. Das Demokratieprinzip gebietet es, diese Entscheidung zu berücksichtigen.

Im Falle der Ablehnung des Gesetzentwurfs im Landtag, wird auf Antrag eines Drittels der Mitglieder des Landtags nach Artikel 60 Abs. 3 LV eine Volksabstimmung beschlossen und diese noch im November durchgeführt.

Freundliche Grüße

i. A.
Isabell Dittrich