Frage an Edith Sitzmann bezüglich Soziale Sicherung

Portrait von Edith Sitzmann
Edith Sitzmann
Bündnis 90/Die Grünen
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Edith Sitzmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Anika M. •

Frage an Edith Sitzmann von Anika M. bezüglich Soziale Sicherung

Liebe Frau Sitzmann,

Ich frage mich, warum ein Student, der von seinen Eltern nicht finanziert wird, das Kindergeld nicht ausbezahlt bekommt und auch keinen BAföG-Anspruch mehr hat, sich folglich selbst finanzieren muss, wenn er sein Studium weiterführen will, aus der Familienversicherung geworfen wird, wenn er mehr als 400 Euro verdient und dann den studentischen Versicherungsbeitrag noch vor Eintritt seines 25. Geburtstags bezahlen muss.
Bafög wird hingegen nicht als Einkommen gesehen, obwohl dies auch oft mehr als 400 Euro sind. Und Finanzierung durch die Eltern wird ebenfalls nicht als Einkommen gesehen.
Die Studenten, die für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen müssen, werden zur Kasse gebeten, andere, die es einfacher haben, jedoch nicht.
Das finde ich ungerecht!
Vielleicht können Sie etwas dagegen tun, bzw. mir sagen, wohin ich mich wenden muss!

Herzlichen Dank und viele freundliche Grüße!

Portrait von Edith Sitzmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Maldacker,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich Ihnen heute gerne wie folgt beantworten möchte.
Lassen Sie mich vorweg sagen, dass es sich bei dem von Ihnen angesprochenen Thema um einen Bundesangelegenheit handelt, auf die wir auf Landesebene nur sehr bedingt Einfluss haben.

Primär sind Eltern gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsunterhalt für eine angemessene Ausbildung zu leisten (§ 1610 Abs. 2 BGB). Falls die Eltern nicht in der Lage sind, den Ausbildungsunterhalt ihrer Kinder zu finanzieren, greift der Staat den Familien einkommensabhängig mit BAföG-Förderungsbeträgen unter die Arme. Zu der von Ihnen konkret genannten Situation kann ich mich nicht detailliert äußern, würde Ihnen aber empfehlen, sich an die BAföG-Beratung an Ihrer Universität zu wenden und dort auch die allgemeine Studienberatung bzw. die studentische Rechtsberatung aufzusuchen. Die Mitarbeiter dort können Ihnen sicherlich weiterhelfen und Ihnen genau skizzieren, welche Rechte und Möglichkeiten Sie haben. Anbei zudem ein paar Links, die Ihnen hilfreich sein könnten, u.a. die Bestimmungen für BAföG, Möglichkeiten für KfW Studienkredite sowie die Seite des Studentenwerks Freiburg, die auch Beratungsmöglichkeiten enthält.

http://www.bafoeg.bmbf.de/

http://www.swfr.de/

Als weitere Möglichkeit können Sie eine Petition einreichen. Da es sich wie gesagt um eine Bundesgesetzgebung handelt, müssten Sie sich dafür an die Deutschen Bundestag wenden. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier https://epetitionen.bundestag.de/

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben keine weiteren Auskünfte geben kann. Ich hoffe trotzdem Ihnen weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Edith Sitzmann