Frage an Eka von Kalben bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Querformatiges Profilfoto einer Frau in den Fünfzigern mit dunklen Haaren. Sie trägt ein dunkles Oberteil, einen dunklen Blazer, eine bunte Kette und eine Brille. Die Frau lächelt.
Eka von Kalben
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Karin J. •

Frage an Eka von Kalben von Karin J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau von Kalben,

das Grundgesetz sieht die Volksabstimmungen vor. Sie werden dem Volk seit Jahrzehnten vorenthalten. Siehe Art. 20, Absatz 2.
Es braucht keine Grundgesetzänderung durchgeführt zu werden.

Mit freundlichen Grüßen
K.Jensen

Querformatiges Profilfoto einer Frau in den Fünfzigern mit dunklen Haaren. Sie trägt ein dunkles Oberteil, einen dunklen Blazer, eine bunte Kette und eine Brille. Die Frau lächelt.
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Genau wie Sie, liebe Frau Karin Jensen, sind wir der Meinung, dass es in Deutschland Volksentscheide auch auf Bundesebene geben muss. Leider versteht die herrschende Meinung der JuristInnen den Artikel 20 im Grundgesetz so, dass er sich nur auf solche Abstimmungen bezieht, die explizit im Grundgesetz aufgeführt sind. Davon kann man halten, was man will. Tatsache ist: Den bundesweiten Volksentscheid gibt es bislang nicht. Das halten wir für falsch!
Alle vier Jahre die Wahl zu haben, reicht nicht. Wir wollen auch im Bund direkte Demokratie ermöglichen. Sie kann die repräsentative Demokratie gut ergänzen.
Wir wollen, dass die Bevölkerung in Deutschland die Möglichkeit bekommt, wichtige Sachfragen rechtlich bindend selbst zu entscheiden. Es gibt sehr gute Erfahrungen mit direkter Demokratie aus den Bundesländern. Wir GRÜNE haben bereits mehrfach, auch zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in den Deutschen Bundestag eingebracht. Jedoch haben wir nicht die erforderliche 2/3-Mehrheit für eine Grundgesetzänderung erreicht. Aber wir lassen nicht locker bis eine dreistufige Volksgesetzgebung mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid Wirklichkeit wird. Wir sind der Meinung, dass unsere Demokratie durch die Einführung der Volksgesetzgebung auf Bundesebene lebendiger und bunter wird. Grundsätzlich sollen sich Volksentscheide auf alle Politikbereiche beziehen dürfen. Ein wirksamer Minderheitenschutz ist dabei für uns aber selbstverständlich. Auch Grundrechte und wesentliche Verfassungsprinzipien dürfen auch durch Volksentscheid nicht zur Disposition gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Eka von Kalben

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