Was bezweckten Sie - abgesehen von Schlagzeilen & dem Beweis, dass Sie die repressiven Drohmittel intuitiv kennen - mit dem äußerungsstrafrechtlich gänzlich aussichtslosen Strafantrag gegen Dobrindt?

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Frage von Felix H. •

Was bezweckten Sie - abgesehen von Schlagzeilen & dem Beweis, dass Sie die repressiven Drohmittel intuitiv kennen - mit dem äußerungsstrafrechtlich gänzlich aussichtslosen Strafantrag gegen Dobrindt?

https://tinyurl.com/2s8dtrcv (mit Demontage Ihres Strafantrags)

"Wer jede solche Einordnung reflexartig in die Sprache von Strafanzeige und Unterlassungsklage übersetzt, wechselt das Forum – und entzieht sich damit, zumindest öffentlich, der inhaltlichen Auseinandersetzung.

Das Strafrecht als schärfstes Schwert staatlicher Sozialkontrolle kann zwar bestimmen, wann eine Äußerung die Grenzen zulässiger Rede überschreitet. Es kann auch einen strafrechtlich gezähmten Begriff von Antisemitismus nutzen, um Rechtsfolgen daran zu knüpfen (vgl. § 46 Abs. 2 Satz 2 StGB). Es kann aber nicht abschließend festlegen, was Antisemitismus gesellschaftlich bedeutet. Noch weniger darf es zum Instrument werden, mit dem nicht mehr über die beanstandete Äußerung, sondern nur noch über die Strafbarkeit ihrer Benennung gestritten wird. Sonst steht am Ende nicht der Antisemitismus unter Rechtfertigungsdruck, sondern derjenige, der ihn beim Namen nennt. Als wäre der Vorwurf schlimmer als sein Gegenstand."

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