Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker bezüglich Recht

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Thomas G. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Thomas G. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Winkelmaier-Becker,

mich würde interessieren, wie Sie zur aktuell diskutierten Verschärfung des Waffenrechts stehen, spezifisch auf das Verbot von Paintball.
In wie fern wurde sich (ggf. auch ihrerseits) informiert?
Wie sehen sie eine sinnvolle Regelung? Worin stimmen Sie den Argumentationen (u.a. ihrer Partei) bei, wo widersprechen Sie?

Mit freundlichem Gruß
Thomas Gärtner

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Sehr geehrter Herr Gärtner,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Waffenrecht und einem möglichen Verbot des Spieles Paintball.

Wie Sie den Medien vielleicht entnommen haben, wird eine Regelung, nach der das Spielen von "Paintball" als bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit eingestuft werden soll, zunächst nicht in den Deutschen Bundestag eingebracht. Ein Verbot von Paintball ist damit in der gegenwärtigen Wahlperiode des Deutschen Bundestages vom Tisch.

Zum Thema Paintball habe ich eine Vielzahl von Zuschriften erhalten. Dabei habe ich nach Stil und Argumentation vieler Anschriften den Eindruck bekommen, dass viele Paintball-Fans einem geordneten Privat- und Berufsleben nachgehen und eine Teamsportart betreiben, nicht aber mit Kriegsspielen die Lust am Töten von Menschen stimulieren oder gar steigern wollen. Ich werde diesen persönlichen Eindruck und die mir vorgetragenen Argumente pro Paintball in die anstehenden Diskussionen in den Arbeitsgruppen meiner Fraktion mitnehmen. Ich erwarte eine ausführliche Erörterung auch der nachteiligen Folgen, die das Verbot einer Freizeitbeschäftigung für Teile der Bevölkerung mit sich bringen würde. Entscheidend wird sein, ob und gegebenenfalls wie ein Zusammenhang zwischen steigender Gewaltbereitschaft und der Teilnahme an solchen Spielen nachgewiesen werden kann.

Die in dieser Woche gefassten grundsätzlichen Beschlüsse der Bundesregierung zur Frage, wie wir zukünftig von Waffen ausgehende Gefahren besser beherrschen können, teile ich. Ebenso kann ich es nachvollziehen, wenn darauf hingewiesen wird, dass wir bereits jetzt ein sehr strenges Waffengesetz haben. Allerdings können die besten waffenrechtlichen Vorschriften nicht helfen, wenn einzelne Waffenbesitzer gegen diese Regelungen verstoßen. Deshalb sind Maßnahmen, die u.a. dazu beitragen, dass die Gefahr der unbefugten Nutzung von Waffen eingegrenzt wird, durchaus sinnvoll. Insbesondere sollen damit die Möglichkeiten zur Verhinderung des unbefugten Zugriffs auf Schusswaffen ausgeschöpft und der Zugang von Minderjährigen zu deliktsrelevanten Schusswaffen noch stärker erschwert werden.

Gerade in Bezug auf die Nachschau nach ordnungsgemäßen Waffenschränken und den dort aufbewahrten Waffen in der privaten Wohnung halte ich eine strengere Regelung für sinnvoll. Ich halte eine entsprechende Neuregelung im Ergebnis für richtig und werbe sehr darum, darin nicht einen Generalverdacht gegen alle Waffenbesitzer zu sehen, ebenso wenig, wie z.B. Verkehrskontrollen einen Generalverdacht gegen alle Autofahrer zum Ausdruck bringen. Angesichts der Gefahr, die solche Waffen in den Händen Unbefugter darstellen können, ist es meines Erachtens gerechtfertigt, durch die Möglichkeit zur Nachschau einen weiteren Anreiz zur Einhaltung der ohnehin auch jetzt schon bestehenden Sorgfaltspflichten bei der Aufbewahrung von Waffen im privaten Bereich zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker

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