Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker bezüglich Finanzen

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Axel B. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Axel B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier - Becker!

Ich musste heute mit wirklich großer Betroffenheit in der Zeitung lesen, dass die Bundesregierung ein Steuerabkommen mit der Schweiz abschließen will, um angeblich der Steuerflucht einen Riegel vorzuschieben.
Doch in der Praxis bedeutet es eine Amnestie für die Steuerbetrüger. Bei den in der Schweiz vermuteten Geldern im dreistelligen Milliardenbereich sind die ca. 2 Mrd. die von den Schweizer Banken an den Fiskus in Deutschland als pauschale Abgeltung der Steuerschuld vergangener Jahre überwiesen werden sollen, eine Dreistigkeit gegenüber allen ehrlichen Steuerzahlern. Als "Schmankerl" für die Betrüger bleiben sie und die Höhe ihrer in die Schweiz geschleusten Gelder anonym.
Jeder Hartz IV Empfänger muss sich gläsern machen und diese Herrschaften betrügen in großem Stil den Fiskus und versuchen sich der gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen.
Ich möchte von Ihnen ganz konkret wissen, ob Sie dieser Vereinbarung im Bundestag zustimmen werden und mit welcher Begründung!
Nachsatz: Ich habe eben im Fernsehen den Kommentar eines Vertreters der Schweizer Banken gesehen. Der konnte seine Freude über das Abkommen nicht verbergen! Aus seiner Sicht verständlich!!

Mit freundlichen Grüßen

Axel Beu

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CDU

Sehr geehrter Herr Beu,

vielen Dank für Ihr Schreiben zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz zur Kapitalbesteuerung.

Mit der fiskalpolitischen Übereinkunft ist die schwarz-gelbe Bundesregierung die erste, die Licht in den steuerrechtlichen Umgang mit in der Schweiz gelagertem Vermögen bringt. Dies ist ein Durchbruch - künftig wird es in der Schweiz kein Schwarzgeld von Personen mit Sitz in Deutschland geben. Nach dem Abkommen unterliegen künftige Kapitalerträge und -gewinne deutscher Bankkunden in der Schweiz einer Abgeltungssteuer.

Für die Vergangenheitsbesteuerung ist eine m.E. abgewogene Regelung getroffen worden, die die fiskalpolitische Interessen der Bundesrepublik Deutschlands (und damit des deutschen Steuerzahlers) mit dem Rechtsfrieden in Einklang zu bringen vermag. Danach soll Personen mit Wohnsitz in Deutschland einmalig die Möglichkeit gewährt werden, eine pauschal bemessene Steuer zu entrichten. Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögens(!)bestandes und wird festgelegt aufgrund der Dauer der Kundenbeziehung sowie des Anfangs- und Endbetrages des Kapitalbestandes. Mit der Anknüpfung am Vermögensbestand wird die nachträgliche Besteuerung in vielen Fällen erheblich höher ausfallen, als bei einer Ertragsbesteuerung. Damit fällt die Besteuerung auch in dem Fall an, in dem der Betroffene keinen Gewinn gemacht hat und führt damit regelmäßig zu einer höheren Belastung. Anstelle einer entsprechenden Zahlung steht es den Betroffenen offen, ihre Bankbeziehung in der Schweiz gegenüber den deutschen Behörden offenzulegen. Ich denke, dass hier eine handhabbare und praktikable Lösung gefunden wurde, die mit den Steuerflüchtlingen der Vergangenheit keinesfalls glimpflich umgeht. Hinzu kommt, dass sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung in Höhe von CHF 2 Mrd. verpflichtet haben, womit ein Mindestaufkommen der Nachbesteuerung sichergestellt ist.

Zur Kritik an der Anonymität des Verfahrens muss ich darauf hinweisen, dass auch die Erhebung der Abgeltungssteuer in Deutschland anonym erfolgt. Wesentlich ist doch in einem Falle wie der fiskalpolitischen Zusammenarbeit mit der Schweiz, dass die Steuer letztlich entrichtet wird. Eine zwangsweise Offenlegung aller Kundendaten würde zu einer Verdrängungsbewegung der Anleger beispielsweise nach Singapur führen, womit dem Ziel erhöhter Steuereinkünfte keinesfalls gedient wäre. Auch solche negativen Effekte muss man beachten, wenn man mit der Nachbesteuerung ein möglichst hohes Steueraufkommen erreichen will.

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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