Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Alexander S. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Alexander S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

ich wende mich an Sie, da ich in Lohmar-Donrath wohne und Sie damit meine "näheste" Ansprechstelle für meine Frage sind. Ich habe mir erlaubt, diese Email in CC ebenfalls an die Lohmarer CDU-Fraktion und die Hauptgeschäftsstelle zu schicken.

Ich habe erfahren, dass für den morgigen Freitag folgender Tagesordnungspunkt steht:

Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93)
- Drs 17/...

Dies ist unter anderem hier zu finden:

http://www.bundestag.de/dokumente/tagesordnungen/173.html

Aufmerksam wurde ich darüber in einem Bericht auf einem Blog:

http://www.radio-utopie.de/2012/03/29/antrag-auf-verfassungsanderung-im-bundestag/

Interessanterweise wurde der TOP innerhalb der letzten Stunde von der Tagesordnung genommen.

Inzwischen kommen weitere Informationen zu dem Thema:

http://www.deutsche-mittelstands-nachrichten.de/2012/03/40921/

Dort wird unter dem Titel "Heimliche Grundgesetz-Änderung: Bürger soll nicht mehr in Karlsruhe klagen können" suggeriert, dass die Einreichung von Klagen eingeschränkt werden sollen.

Können Sie folgende Fragen beantworten:

1) Wer hat diese Drucksache erstellt, wer sind die Antragsteller und ist diese Drucksache einsehbar?

2) Welche Änderungen sollen eingebracht und diskutiert werden?

Ich denke, eine transparente Vorgehensweise in diesem Punkt ist sehr hilfreich, eventuell aufkommende Verschwörungstheorien direkt im Keim zu ersticken.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Fragen. Entgegen Ihrer Befürchtungen, handelt es sich bei dem angesprochenen Vorgang nicht um eine Verschlechterung sondern um eine eindeutige Verbesserung bzw. die Einführung eines Rechtschutzes in Wahlsachen durch die Stimmen von Union, SPD, FDP und Grünen.
Zukünftig wird es Vereinigungen erlaubt sein, vor einer Wahl gegen Entscheidungen des Bundeswahlausschusses Rechtsmittel beim Bundesverfassungsgericht einzulegen. Dabei war für alle Beteiligten klar, dass das Wahlrecht - als vornehmste Bürgerrecht und Kern unserer Demokratie - einen besonderen Stellenwert in unserer Gesellschaft hat.
Die Tatsache, dass der vor Ihnen genannte Tagesordnungspunkt erst später wieder aufgerufen wurde, ist mit redaktionellen Änderungen und der gemeinsamen und umfassenden Diskussion über das Deutsche Wahlrecht begründet.
Im Weiteren darf ich auf den eingefügten link in diesem Portal verweisen.

www.abgeordnetenwatch.de/verbesserter_rechtsschutz_in_wahlsachen_art_93_gg-605-421.html

Mit freundlichen Grüßen

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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