Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Felicia N. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Winkelmeier - Becker,
bereits am 18. Juli 2011 hatte die Fragestellerin Müller Fragen zur "Drittgeheimnis-Kontroverse" gestellt und mit Blick auf den Regelungsgehalt von § 1 StGB/ Art. 103 Abs. 2 GG auf die Tatsache hingewiesen, daß selbstverständlich VOR DER evtl. beabsichtigten TAT klar sein müsse, ob diese strafbar ist oder nicht (Link 1) .
Warum antworten Sie - als Mitglied des Bundestages mit annehmbaren juristischen Spezialkenntnissen und Vorleben als Richterin - nicht auf diese doch wirklich ALLE Menschen angehenden - und sehr aktuellen, vgl. Fall ZIERKE/FRIEDRICH (vermutlich unbefugte Datenweitergabe im Dienst, welche Angaben über einen Dritten betrafen, Ihren Ex- Kollegen Edathy vgl. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fall-edathy-staatsanwaltschaft-prueft-verdacht-auf-geheimnisverrat-a-953340.html ) - Grund- Fragen?
Möchten Sie vielleicht, daß ein Arzt Ihre intimen bzw. Privatgeheimnisse bzw. Sie betreffende Gerüchte irgendwohin weiterleitet, nur weil eine Person, welche Sie von früher zu "kennen" behauptet, genau dies per "Schweigepflichtsentbindung" bzw. "konkludent" gestattet bzw. wünscht, weil es ihm vielleicht nützen - oder Ihnen schaden könnte?
Mit freundlichen Grüßen
Felicia Nadlacan
Link 1 http://www.abgeordnetenwatch.de/elisabeth_winkelmeier
Sehr geehrte Frau Nadlacan,
in meiner Antwort vom 24.10.2013 an Herrn Meißner habe ich bereits angekündigt, dass ich nicht mehr bereit bin, auf solcherlei Schreiben einzugehen. Zum einen habe ich mich zu den Fragen, die Sie durch Bezug auf das Schreiben von Frau Müller und deren Bezug auf eine Anfrage von Herrn Meißner erneut aufwerfen, bereits mehr als umfassend und hinreichend geäußert. Zum zweiten ergibt sich die Strafbarkeit einer Tat allein aus dem Strafgesetzbuch. Bitte schauen Sie in ein Gesetzbuch bzw. einen Strafrechtskommentar oder fragen Sie einen Rechtsanwalt, wenn sich diesbezüglich Fragen ergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB