Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker bezüglich Recht

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Dennis K. •

Frage an Elisabeth Winkelmeier-Becker von Dennis K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

warum können Sie eindeutige Fragen nicht klar beantworten? Das kann doch nicht so schwierig sein! Ich hatte die Fragen zu Ihrer Unterstützung extra nummeriert, damit Sie nicht schon wieder einige „übersehen“!

Zu Ihrer Vorab-Bemerkung: Ich habe keineswegs behauptet, dass Messer genauso wichtig sind wie PKWs, sondern wollte Ihnen lediglich an einem anschaulichen Beispiel verdeutlichen, wie unlogisch ein generelles Führungsverbot ist, wenn man bereits eine Zielgruppe für die Gesetzesverschärfung identifiziert hat! Dies widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit!!!

Wenn es (wie auch Herr Wieland am 27.06.08 schreibt) im Wesentlichen darum geht, der Polizei in „sich aufschaukelnden Auseinandersetzungen“ mehr Eingriffsmöglichkeiten zu geben, warum wurden dann alle gesetzestreuen Bürger durch ein generelles Führungsverbot unnötig eingeschränkt?

Zu den Waffen-Kontrollen: Wenn keine präventiven Kontrollen vorgesehen sind, wie sollen dann Ihrer Meinung nach Messer-Attacken verhindert werden können, was Sie ja am 23.06.08 noch behauptet haben?

In den Anhörungen haben nicht alle Sachverständigen die Zweckmäßigkeit der Regelungen bestätigt! Und dass der „Sachverständige“ Tölle vor dem Innenausschuss seine falschen Aussagen präsentieren durfte ( http://www.visier.de/1542a.html ) ohne dass diese vor der Abstimmung richtig gestellt wurden, ist wirklich erschreckend!

Um in Zukunft nicht gegen das Gesetz zu verstoßen, möchte ich auch die von Ihnen nicht beantwortete Frage des Herrn Padberg vom 06.06.08 noch einmal aufgreifen: Welche Eigenschaften muss ein Messer haben, um gem. §42a Abs. 1 Nr. 2 WaffG in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 WaffG zu den Hieb- und Stichwaffen zu zählen? Wie die Messer-Attacke in München gezeigt hat, kann man auch mit einem Küchenmesser jemanden verletzten, obwohl diese nicht primär dazu bestimmt sind! Welche Messer (außer den explizit verbotenen) darf man also noch führen?

Mit freundlichen Grüßen

Dennis Kreutz

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Sehr geehrter Herr Kreutz,

natürlich können Sie Ihre Fragen formulieren wie Sie wollen und nach Herzenslust nummerieren. Ob ich das zur Grundlage meiner Antwort mache, ist allerdings meine Sache. Halten wir doch das Wesentliche noch einmal fest: Die Reform des Waffengesetzes ist beschlossene Sache, ich beurteile die Änderungen positiv, Sie nicht. Es steht Ihnen nun frei, für andere Mehrheiten zu werben, bei mir sind Sie damit allerdings an der falschen Adresse. Versuchen Sie die Wirkung Ihrer Argumente gerne bei der politischen Konkurrenz; machen Sie unsere kleine Meinungsdifferenz auch gerne zum Kriterium Ihrer Wahlentscheidung im September 2009 und suchen Sie sich einen Kandidaten, der sich Ihrer Meinung anschließt. Dann schauen wir mal, wie die Mehrheiten aussehen und ob sich beim Waffenrecht der politische Wechsel ankündigt. So funktioniert das in einer Demokratie. Und da Sie ja noch einen Tipp erbitten, wie Sie in Zukunft Verstöße gegen die neuen Bestimmungen des Waffengesetzes vermeiden können: Lassen Sie einfach alle Messer zu Hause in der Schublade, dann sind Sie insoweit auf der sicheren Seite.

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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