Betreff: Geplante Streichung der privaten Verhinderungspflege im PNOG - Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Verhinderungspflege durch Privatpersonen ohne neue Hürden erhalten bleibt?

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Elisabeth Winkelmeier-Becker
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Frage von Vera D. •

Betreff: Geplante Streichung der privaten Verhinderungspflege im PNOG - Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Verhinderungspflege durch Privatpersonen ohne neue Hürden erhalten bleibt?

Sehr geehrte/r Frau Winkelmeier-Becker,

als Bürger/in aus Troisdorf pflege ich einen Angehörigen mit Pflegegrad 4. Die geplante Pflegereform (PNOG) alarmiert mich zutiefst: Die flexible Verhinderungspflege durch Privatpersonen (Nachbarn, Bekannte) soll wegfallen und durch ein starres Budget für Pflegedienste ersetzt werden.

Das ist für uns fatal: Pflegedienste sind viel teurer, das Budget verpufft sofort und wir finden in der Region Troisdorf kaum freie Kapazitäten für flexible Einsätze. Die Erhöhung des Pflegegeldes gleicht diesen Verlust an Selbstbestimmung nicht aus.

Die Reform treibt Angehörige in den Burnout.

Werden Sie sich im Bundestag dafür einsetzen, dass die Verhinderungspflege durch Privatpersonen ohne neue Hürden erhalten bleibt?

Wie stimmen Sie dazu ab?

Mit freundlichen Grüßen,
Vera D., 53844 Troisdorf

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau D.,

Danke für Ihre Frage.

Zunächst zum Hintergrund der Gesetzesinitiative: Ziel der Reform ist es, trotz der demografischen Entwicklung, ansteigender Zahlen Pflegebedürftiger und steigender Kosten die Beitragssätze stabil zu halten und zugleich die Versorgung der Pflegebedürftigen langfristig zu sichern. Wir müssen handeln, damit wir nicht auf eine Finanzierungslücke von über 7 Mrd. Euro und weitere Erhöhungen der Beiträge zusteuern.

Zugleich sollen die Leistungen zielgenauer und unbürokratischer für die Pflegebedürftigen erreichbar sein. Das Ministerium schlägt dazu vor, mit dem neuen Sozialraumbudget den Pflegebedürftigen einen zusätzlichen, unbürokratischen Zugang zu Unterstützung aus ihrem direkten sozialen Nahraum zu ermöglichen. Das neue „Überbrückungsbudget“ soll prioritär sicherstellen, dass in echten, unvorhergesehenen Not- und Akutsituationen – wie dem plötzlichen Ausfall der Hauptpflegeperson – sofort ein ambulanter Notdienst oder eine Kurzzeitpflege bereitsteht. Aus Sicht des Ministeriums sind die Beratungen bislang oft ins Leere gelaufen, ohne aktive Hilfe bei der Organisation zu bieten.

Ob diese Ansätze tragfähig sind, muss in den parlamentarischen Beratungen noch geprüft und erörtert werden. Aus meiner Sicht gehört der Blick auf die auch von Ihnen befürchteten Einschnitte bei den Entlastungsleistungen und der Verhinderungspflege ebenfalls zu dieser Prüfung. Für mich ist einsehbar, dass der eigenständige gemeinsame Jahresbetrag ist für betroffene Familien eine wichtige Säule in der Versorgung von Pflegebedürftigen darstellt und standardisierte Angebote wie Kurzzeitpflege für Pflegebedürftige keinen gleichwertigen Ersatz darstellen. Die Unterstützung der pflegenden Angehörigen ist meines Erachtens für alle Seiten von Vorteil, weil sie Pflegebedürftigen ermöglicht, weiterhin in ihrem gewohnten Zuhause zu bleiben und von vertrauten Personen versorgt zu werden; zugleich ist sie kostengünstiger.

Die Beratungen im Deutschen Bundestag, der letztendlich das entscheidende Wort hat, werden demnächst beginnen. Hier wird Gelegenheit sein, auch Argumente und Fragen zur Ausgestaltung der Budgets für privat organisierte Ersatzpflege in die Diskussion einzubeziehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich diesen Beratungen derzeit aber nicht vorgreifen kann

Freundliche Grüße

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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