Wenn Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen und auch nicht ohne erheblichen Aufwand besorgt werden können, kann Ihnen das Gericht das nicht zum Vorwurf machen. Dementsprechend sieht § 27 FamFG auch keine Rechtsfolgen vor, wenn angefragte Informationen nicht beigebracht werden können.
Antwort 18.08.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Antwort 07.05.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Gerade diese Unterschiedlichkeit zeigt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, wenn es Ausführungen zum rechtlichen Pflichtendilemma macht.
Antwort 07.05.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Mit dieser Änderung wurde das sogenannte Artikelgesetz Zeitenwende im Bundestag verabschiedet.
Antwort 10.04.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Ihre Frage ist inzwischen beantwortet.
Antwort 28.03.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Gern erläutere ich deshalb nochmals den Inhalt der Entscheidung und meine Beweggründe dafür, einer Grundgesetzänderung zuzustimmen:
Antwort 10.04.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU
Falls überhaupt ein Besuch geplant wird, wird die Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortung sehr sorgfältig prüfen müssen
