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Antwort 18.08.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

Wenn Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen und auch nicht ohne erheblichen Aufwand besorgt werden können, kann Ihnen das Gericht das nicht zum Vorwurf machen. Dementsprechend sieht § 27 FamFG auch keine Rechtsfolgen vor, wenn angefragte Informationen nicht beigebracht werden können.

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Antwort 07.05.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

Gerade diese Unterschiedlichkeit zeigt auch das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes, wenn es Ausführungen zum rechtlichen Pflichtendilemma macht.

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Antwort 07.05.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

Mit dieser Änderung wurde das sogenannte Artikelgesetz Zeitenwende im Bundestag verabschiedet.

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Antwort 10.04.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

Ihre Frage ist inzwischen beantwortet.

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Antwort 28.03.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

Gern erläutere ich deshalb nochmals den Inhalt der Entscheidung und meine Beweggründe dafür, einer Grundgesetzänderung zuzustimmen:

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Antwort 10.04.2025 von Elisabeth Winkelmeier-Becker CDU

Falls überhaupt ein Besuch geplant wird, wird die Bundesregierung dies im Rahmen ihrer Zuständigkeit und Verantwortung sehr sorgfältig prüfen müssen