Frage an Erik Schweickert bezüglich Verbraucherschutz

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Erik Schweickert
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Frage von Christian L. •

Frage an Erik Schweickert von Christian L. bezüglich Verbraucherschutz

Sehr geehrter Herr Schweikert,

Sie fordern Facebook auf von der Änderung der Nutzungsbedingungen aus Gründen des Datenschutzes abzulassen. Ist es nicht aber viel mehr so, dass die Nutzer im Internet viel zu freizügig mit ihren persönlichen Daten umgehen? Müssen die User nicht zu mehr Selbstverantwortung im Umgang mit den eigenen Daten erzogen werden?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Langer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Langer,

haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag und Ihre Frage im Zusammenhang mit meinen Äußerungen zu Facebook.

Ich gebe Ihnen durchaus recht, dass die Frage des Datenschutzes auch eine Frage des eigenen Nutzerverhaltens ist. Jeder Bürger sollte sehr genau darauf achten, wem er seine persönlichen Daten zur Verfügung stellt und in welchen Internetforen er Daten von sich preisgibt.

Es ist sicherlich so, dass bisweilen ein recht unbedarfter Umgang mit eigenen Personendaten durch die Nutzer selbst erfolgt. Hier ist in der Tat eine stärkere Aufklärung vonnöten. Dies ist auch durchaus verständlich, da gerade internetbezogene Bildungsangebote erst seit wenigen Jahren existieren und auch in der Schule erst seit wenigen Jahren auf dem Lehrplan stehen.

Aus diesem Grund rate ich jedem, mit dem ich mich über solche Fragen unterhalte, zur Vorsicht bei der Herausgabe persönlicher Daten im Internet, aber auch sonst. Dies thematisiere ich auch regelmäßig gegenüber Studenten in meinen Vorlesungen und bei Besuchen an Schulen.

Nichtsdestotrotz – und gerade auch vor dem Hintergrund einer manchmal zu sorglosen Freigabe von Daten aus Unwissenheit – setze ich mich auch dafür ein, dass die die Weitergabe von Daten durch Anbieter wie Facebook unterbleibt, solange der Nutzer dieser Weitergabe nicht ausdrücklich zugestimmt hat.

Im vorliegenden Fall ist dies umso dringlicher. Denn viele Facebook-Nutzer haben dieser Weitergabe bei dem Beitritt zum Facebook-Netzwerk eben nicht explizit zugestimmt. Eine Datenweitergabe darf daher auch nicht ohne die Einholung des Einverständnisses der Nutzer erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB

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