Frage an Ernst Dieter Rossmann bezüglich Arbeit und Beschäftigung

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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Peter B. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Peter B. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr. Rossmann,
mein heutiges Thema ist der Mindestlohn, für den ich vorbehaltlos bin. Zumal im Friseurhandwerk sich Tendenzen entwickeln, die m.E. so nicht länger zu tolerieren sind. Betriebe, die bewusst "Aufstocker" einstellen, sind derzeit "Haie" am Friseurmarkt mit Dumpingpreisen und andere Betriebe, die einen sog. Leistungslohn anbieten; d.h.: es wird ein unakzeptabler Grundlohn gezahlt, der nach einem Umsatzsoll vom AN zu steigern ist. Dass dies bei Niegrigstpreisen ein schwieriges Unterfangen ist, liegt auf der Hand. Die Folge: die Mitarbeiter unterliegen dem Prinzip "hire and fire", wenn sie ihre Umsatzzahlen nicht erreichen.
Das Friseurhandwerk in SH hat insbesondere nach meinem persönlichen Einsatz seit 2011 einen allgemeinverbindlichen Lohntarifvertrag, der jetzt erneuert wurde. Der Bundesverband hat ebenfalls einen solchen abgeschlossen (endlich!!). Beide Verträge bedürfen jedoch noch der Zustimmung zur Allgemeinverbindlichkeit, die nur mit bürokratisch aufwendiger Prozedur erreichbar ist, da unsere Mitarbeiterinnen kaum gewerkschaftlich organisiert sind und die Arb.Geber sich aus der Organisation verabschiedet haben. Sie sehen sich aus Gründen der Wehrlosigkeit gegenüber der manipulierenden und dumpenden Mitbewerber nicht mehr ordentlich vertreten.
Wenn also Ver.di und Berufsverband einmütig einen Tarif- (sprich: Mindestlohn)
wollen, zudem die politischen Parteien auch den Missbrauch der Sozialkassen erkannt haben; weshalb muss dann noch durch einen kleinen Ausschuss die Allgemeinverbindllichkeit überhaupt noch infrage gestellt werden?
Meine Frage: Kann die Politik uns zu unserem Anliegen helfen?

Mit freundlichenn Grüßen

Ihr
Peter Burgdorff

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SPD

Sehr geehrter Herr Burgdorff,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Ich freue mich sehr, dass Sie sich nach wie vor auch nach Ihrer verdienstvollen Tätigkeit als Landesinnungsobermeister im Friseurhandwerk in diesen Fragen engagieren. Wir haben uns ja seinerzeit auch schon bei den regelmäßigen Gesprächen mit den Präsidenten des schleswig-holsteinischen Handwerks darüber ausgetauscht und verständigen können, dass Mindestlöhne gegen Schmutzkonkurrenz eine gewisse Absicherung sein können.

Was den Mindestlohn beim Friseurhandwerk angeht, haben wir zum Glück eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Ab 01.08.13 gilt die erste Stufe und ab August 2015 soll bundesweit ein Mindestlohn von 8,50 € für das Friseurhandwerk gelten. Die Aussichten auf Allgemeinverbindlichkeit sind nach meinen Informationen ganz gut.

Nicht desto trotz gebe ich Ihnen vollkommen Recht, dass für die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen eine neue Rechtsgrundlage geschaffen werden muss. Die AVE ist zwar wichtiger Bestandteil der gut funktionierenden Tarifautonomie in Deutschland, das 50-Prozent-Quorum stellt aber - auch im internationalen Vergleich - eine zu hohe Hürde in der Tarifbindung dar und verschiebt in ungerechtfertigter Weise das Kräfteverhältnis zugunsten des Arbeitgeberlagers.

Deshalb hat die SPD-Bundestagsfraktion im Januar 2012 einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der neben der Forderung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns auch Änderungen im Tarifvertragsgesetz herbeiführen sollte. Um die Erosion im Tarifvertragssystem zu stoppen, sollte das 50-Prozent-Quorum abgeschafft bzw. durch das Kriterium der Repräsentativität ersetzt werden. Der Tarifausschuss sollte dann nur eine beratende Funktion haben.

Zu Ihrer Information sende ich Ihnen anbei den SPD-Antrag (Drs-Nr. 17/8459), der im Bundestag leider keine Mehrheit gefunden hat. Ich darf Ihnen aber versichern, dass die SPD und ich dieses Anliegen ganz nach vorne stellen und wir darauf hoffen, dass wir hier Veränderungen durchsetzen können, in welcher Regierungskoalition auch immer.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB