Frage an Ernst Dieter Rossmann bezüglich Innere Sicherheit

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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Michal D. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Michal D. bezüglich Innere Sicherheit

Herr Rossmann bitte erklären sie warum sie für ein wahrscheinlich verfassungsfeindliches Gesetz gestimmt haben das die innere Sicherheit in Deutschland gefährdet und das Land näher an einen autokratischen Polizeistaat bringt.

Es geht um das beschlossene Gesetz zur TKÜ vom 10.6.2021.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dzielski,

besten Dank für Ihre Frage vom 21. Juni 2021 zur "Telekommunikationsüberwachung an der Quelle", die mich über das Portal abgeordnetenwatch.de erreicht hat. Da dieses Thema nicht in meinen Aufgabenbereich fällt, habe ich mich bei meinen Fachkolleginnen und Fachkollegen in der SPD-Bundestagsfraktion erkundigt und teile Ihnen im Folgenden die Positionierung unserer Fraktion mit. Ich halte die Argumente unserer Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker für nachvollziehbar und gut begründet und sehe, dass die SPD in diesen mit den Koalitionspartnern durchaus sehr strittigen Punkten wichtige Klarstellungen und Verbesserungen erreichen konnte. Ihre Sorge, dass uns dieses Gesetz "näher an einen autokratischen Polizeistaat bringt", kann ich dabei nicht teilen. Und was die Verfassungsprüfung angeht, sollten wir diese demutsvoll abwarten.

Mit der Novelle des Verfassungsschutzgesetzes sowie des Bundespolizeigesetzes erhalten Nachrichtendienste und Polizei mehr Befugnisse bei der Überwachung digitaler und verschlüsselter Kommunikation. Ziel ist es, im digitalen Zeitalter schwere Bedrohungen für unseren Rechtssaat und für die freiheitliche Grundordnung leichter aufzuklären. Unsere wehrhafte Demokratie braucht einen wirksamen Verfassungsschutz als Frühwarnung. Dabei erfordert die effektive Aufklärung schwerer Bedrohungen zeitgemäße Befugnisse.

Das Bundespolizeigesetz sieht vor allem neue Kompetenzen und Befugnisse für die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten bei der Verfolgung von Straftaten und bei der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) vor. Bundespolizistinnen und Bundespolizisten sind künftig auch für die Strafverfolgung von Verbrechen zuständig.

Darüber hinaus ist die Bundespolizei künftig zuständig für Straftaten im Zusammenhang mit Drohnen oder sogenannten Laserpointern. Für die Bundespolizistinnen und Bundespolizisten wurde auch eine Rechtsgrundlage für den finalen Rettungsschuss geschaffen. Der SPD-Bundestagsfraktion ist vor allem wichtig, dass das Bundespolizeigesetz nach der letzten Reform 1994 auf den Stand der heutigen Zeit gebracht wird.

Insbesondere zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus in Deutschland sollen die Nachrichtendienste mehr Befugnisse für die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) erhalten, die digitale Entsprechung der klassischen Telefonüberwachung. Mit der Quellen-TKÜ kann auf verschlüsselte Messenger-Nachrichten zugegriffen werden. Bei der Bundespolizei ist die Quellen-TKÜ auf Menschenhandel und Schleuserkriminalität beschränkt.

Flankierend werden für die Tätigkeit der Nachrichtendienste die Voraussetzungen für eine verbesserte und erweiterte Kontrolle von TKÜ-Maßnahmen durch die G10-Kommission geschaffen. Die G-10-Kommission ist ein Gremium des Deutschen Bundestags, sie entscheidet über die Notwendigkeit und Zulässigkeit sämtlicher durch die Nachrichtendienste des Bundes durchgeführten Überwachungen im Bereich des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 unseres Grundgesetzes).

Für diese stärkere Kontrolle durch das Parlament hat die SPD-Fraktion sich in den Verhandlungen stark gemacht. Und es wurde in einer Entschließung festgelegt, dass der G-10-Kommission dafür auch mehr Personal zur Verfügung gestellt werden soll. Onlinedurchsuchungen mit Zugriff auf gespeicherte Daten, wie es das Bundesinnenministerium und die Unionsfraktion vehement gefordert hatten, sind mit der SPD-Fraktion nicht zu machen.

Bei den Mitwirkungspflichten der Unternehmen hat die SPD-Fraktion im Rahmen der Regelungen für die Nachrichtendienste erreicht, dass diese präziser gefasst werden und klargestellt, dass diese eine Aufhebung von Verschlüsselung ausdrücklich nicht umfassen. Vor dem Hintergrund isolierter Einzeltäterinnen und Einzeltäter wie in Hanau und Halle sieht das Gesetz außerdem nun auch die Beobachtung von Einzelpersonen vor.

Die SPD-Bundestagsfraktion ist der Ansicht, dass es ihr gut ansteht, nicht nur einen starken Staat zur fordern, wenn es um soziale Belange geht, sondern unsere Institutionen auch stark zu machen, wenn es darum geht, dass unsere Demokratie wehrhaft bleibt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte, und danke Ihnen noch einmal für Ihr Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Dieter Rossmann