Frage an Ernst Dieter Rossmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ernst Dieter Rossmann
SPD
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Frage an Ernst Dieter Rossmann von Thies W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rossmann,

die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) hat eine Kampagne zur Wiederaufnahme des NPD-Verbotsverfahren gestartet und sammelt derzeit dafür Unterschriften.
Halten Sie diese Kampagne für unterstützenswert und wann wird sich der Bundestag mit diesem Thema beschäftigen?

mfG
Thies Wandschneider

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Wandschneider,

herzlichen Dank für Ihre Frage zur Wiederaufnahme eines NPD-Verbotsverfahrens.

Zunächst etwas Grundsätzliches dazu. Die Sinnhaftigkeit eines Verbots der NPD wird kritisch diskutiert. Sicherlich ist richtig, dass die Existenz einer Partei wie der NPD nur ein Symptom für in weiten Teilen der Bevölkerung vorhandenen Rassismus, Xenophobie, Antisemitismus etc ist, wie z.B. regelmäßig in den Heitmeyer-Studien zur gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit beschrieben wird. Hier ist im Kern anzusetzen, das Verbot der NPD ändert daran erst einmal wenig und wird, wenn sich antifaschistische Politik darauf beschränkt, nicht zu unrecht als Symbolpolitik kritisiert. Andererseits findet derzeit sowohl durch die staatliche Parteienfinanzierung als auch durch die Finanzierung der NPD-Fraktionen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen eine starke Alimentierung rechter Strukturen statt. Dies könnte durch ein Verbot der NPD unterbunden werden, daneben würde auch der Anschein der NPD als einer „normalen“ Partei, also die Legitimität rassistischer und nationalistischer Ansichten, eingeschränkt werden. Letztlich spricht dies für mich dafür, dass ein Verbot der NPD anzustreben ist.

Im Bundestag sehe ich derzeit allerdings keine Initiativen oder einen Zeitplan für eine neuerliche Beschäftigung mit diesem Thema. Das damalige Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens vor dem BVerfG setzt hohe Hürden. Einen neuen Verbotsantrag, den das BVerfG dann wieder ablehnt, dürfen wir nicht riskieren. Auch wenn die Organe des Verfassungsschutzes sicherlich in der Vergangenheit eine ambivalent zu bewertende Rolle gespielt haben, halte ich zum gegenwärtigen Zeitpunkt ihren völligen Rückzug aus den einschlägigen NPD-Kreisen nicht für sinnvoll. Insbesondere müssen auch für ein hoffentlich dann erfolgreiches zukünftiges Verfahren die entsprechenden Beweismaterialien gesichert werden. Hier muss also zwischen den Vorgaben des BVerfG und den ermittlungstaktischen Notwendigkeiten abgewogen werden. Wenn sich mit neuen gesicherten Materialien eine realistische Chance ergibt, wäre ich dafür, einen solchen neuen Versuch zu starten. Aktuell sind wir meines Erachtens noch nicht so weit.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB