Frage an Ernst Dieter Rossmann bezüglich Bildung und Erziehung

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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Jessica O. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Jessica O. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Rossmann,

ich besuche zur Zeit die 11te Klasse an einem Gymnasium hier in Schleswig- Holstein.
Da ich mich nach meinem Realschulabschluss entschieden habe auch noch meine Abitur zu machen muss ich nun jeden Tag mit der AKN zur Schule fahren, dies kostet mich im Monat ca. 45€, die ich selbst bezahlen muss, zudem habe ich fast jeden Tag einen Zeitverlust von ca. zwei Stunden.

Ich frage Sie, warum wird es mir und meinen Mitschülern so schwer gemacht einen guten Abschluss zu machen?
Ständig höre ich, dass wir mehr Fachpersonal brauchen, aber wo soll dies herkommen, wenn es sich nur die Kinder von besser gestellten leisten können ihr Abitur zu machen.

Mit freundlichem Gruß
Jessica Otto

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Otto,

herzlichen dank für Ihre Frage vom 12. Juni 2007 über das Portal abgeordnetenwatch.de .

Ihre Frage liegt nicht in meinem Zuständigkeitsbereich als Mitglied des Deutschen Bundestages, sondern betrifft Entscheidungen, die von der Landesregierung bzw. dem Landtag Schleswig-Holstein getroffen wurden. Trotzdem möchte ich Ihnen den Sachverhalt erklären:

Bis zur Beendigung der 10. Klasse sind die Schulträger auch Träger der Schülerbeförderung und regeln diese. Die Schulträger tragen auch die Kosten der Schülerbeförderung, wobei die Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler nach dem neuen Schulgesetz zukünftig einen Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent der Kosten zu tragen haben (Wie Sie vielleicht der Presse entnommen haben, setzt sich die SPD in Schleswig-Holstein derzeit dafür ein, diese Selbstbeteiligung abzuschaffen). Bei Schülerinnen und Schülern, die Monatskarten nutzen, die auch für andere Fahrten genutzt werden können, darf der Eigenanteil auch höher liegen.

Die Schülerbeförderung dient dazu, Kindern den Schulbesuch zu ermöglichen, deren Schulweg so lang ist, dass ihnen nicht zuzumuten ist, diesen zu Fuß oder mit dem Fahrrad zurückzulegen. In der Regel wird dabei der Weg vom Wohnort bis zur zuständigen beziehungsweise nächstgelegenen Schule anerkannt. Je nach Alter der Schülerinnen und Schüler gelten unterschiedliche Grenzen für die Zumutbarkeit des Schulwegs, im Kreis Pinneberg zum Beispiel galten bisher außerhalb der Wintermonate Schulwege nicht als zumutbar, wenn die einfache Strecke in der Entfernung sechs Kilometer überschreitet.

Für ältere Schülerinnen und Schüler wie Sie, die die Oberstufe besuchen, sind die Schulträger nicht mehr Träger der Schülerbeförderung, da für sie auch längere Wege zur Schule als zumutbar gelten. Auch hier wird davon ausgegangen, dass in der Regel die nächstgelegene Schule - nach meinen Recherchen wäre das bei Ihnen rund sechs Kilometer von Bimöhlen entfernt die Jürgen-Fuhlendorf-Schule in Bad Bramstedt -- besucht wird.

Sie werden gewiss gute Gründe haben, warum Sie sich entschieden haben, eine andere Schule zu besuchen. Ich denke allerdings nicht, dass die daraus resultierende Belastung mit einem höheren Fahrpreis Ihre grundsätzliche Annahme rechtfertigt, nur Kinder besser gestellter Leute hätten die Möglichkeit Abitur zu machen. Bitte bedenken Sie auch, dass es sich auch bei den Schülertarifen der Verkehrsgesellschaften, in Ihrem Fall dem HVV, bereits um bezuschusste Fahrkarten handelt.

Für Ihre Entscheidung, nach dem Realschulbesuch auch noch das Abitur zu machen, habe ich großen Respekt. Ich bin sicher, dass Sie auf Ihrem weiteren Lebensweg diesen Schritt nicht bereuen werden. Ich hoffe sehr, dass Sie sich auch durch die dargestellten Schwierigkeiten nicht davon abbringen lassen, den Abschluss anzustreben.

Sollten Sie noch direkte Fragen zur Schülerbeförderung im Kreis Segeberg haben, so wenden Sie sich bitte an die dortige SPD-Kreistagsfraktion, die Sie per Mail unter wilken@spd-segeberg.de erreichen. Im Übrigen steht Ihnen bei Problemen vor Ort sicher auch gerne mein Bundestagskollege Jörn Thießen als zuständiger Wahlkreisabgeordneter unter joern.thiessen@wk.bundestag.de zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Dr. Ernst Dieter Rossmann