Frage an Ernst Dieter Rossmann bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Rolf S. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Rolf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Rossmann,
mich würde Ihr Standpunkt zu der geplanten Diätenerhöhung interessieren. Sind Sie auch der Meinung, dass die geplante Erhöhung angesichts der allgemeinen Lage der Rentner und Arbeitnehmer sowie insbesondere der Familien in Deutschland angemessen ist? Wie stehen Sie zu den Pensionsregelungen? Warum sorgen Sie nicht dafür, dass die Abgeordneten ihre berufsbedingten Aufwendungen wie jeder Steuerzahler belegen muss?
Ein Ex-SPDler

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SPD

Sehr geehrter Herr Sieberkrob,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 12.11.2007 über abgeordnetenwatch.de zur aktuellen Debatte über die geplante Erhöhung der Diäten der Bundestagsabgeordneten in zwei Stufen. Ich erlaube mir hiermit eine etwas ausführlichere Erläuterung des Sachstandes und meiner Position.

Es wird vielfach kritisiert, dass die Abgeordneten selbst über die Höhe Ihrer Diäten und Ihrer Altersentschädigung entscheiden. Der Deutsche Bundestag muss aber nach dem Grundgesetz und nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes selbst über jede Erhöhung der Entschädigung vor den Augen der Öffentlichkeit durch Gesetz entscheiden. Die Entscheidung über die Höhe der Entschädigung kann daher nicht auf eine unabhängige Expertenkommission übertragen oder durch eine automatische jährliche Anpassung in der Höhe der durchschnittlichen Steigerung der Löhne und Gehälter ersetzt werden, obwohl viele Abgeordnete angesichts der kritischen Diskussionen in der Öffentlichkeit eine solche Übertragung der Entscheidung befürworten. Das tue ich ausdrücklich auch.

Die grundgesetzliche Regelung besagt zur Höhe der Entschädigung folgendes: Abgeordnete haben nach Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) und der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung ("Diät") und eine entsprechende Altersentschädigung (Ruhegeld), die der Besoldung folgt. Damit soll das Abgeordnetenmandat auch prinzipiell für alle Berufsgruppen attraktiv sein, um eine breite berufliche Zusammensetzung des Parlamentes als repräsentative Volksvertretung möglich zu machen.

Die Bundestagsabgeordneten erhalten aktuell monatlich ein "Gehalt" von derzeit 7.009 Euro brutto. Diese Abgeordnetenentschädigung ist wie alle Einkommen (Lohne, Gehälter) zu versteuern. Bei der Einführung der Pflegeversicherung in Deutschland wurde vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Feiertag gestrichen. Da die Abgeordneten jeden Tag Abgeordnete sind, konnte man ihnen natürlich keinen Feiertag streichen, deshalb wurde dafür das ausgezahlte "Gehalt" etwas reduziert und zwar auf aktuell 6.989,80 Euro. Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, ein dreizehntes Monatsgehalt oder ähnliches bekommen Abgeordnete nicht.

Die Abgeordneten verdienen damit deutlich mehr als viele ihrer Wählerinnen und Wähler. Auf der anderen Seite sind die Diäten auch deutlich niedriger als das Monatsgehalt vieler Führungskräfte in der Wirtschaft, den Verbänden, den Gewerkschaften - und dazu muss man gar nicht auf die höchsten Hierarchiestufen schauen. Da reicht auch ein Vergleich zu Sparkassenvorständen und Verbandsdirektoren, leitenden Angestellten und vielen Selbstständigen.

Bei der Höhe der Abgeordnetenentschädigung ist vor allem die Frage zu beantworten, was angemessen ist. Was ist angemessen für einen Abgeordneten oder eine Abgeordnete, die die Interessen von ca. 250.000 bis 300.000 Bürgerinnen und Bürgern in einem Wahlkreis vertritt? Was ist angemessen für jede und jeden der über 600 Abgeordneten, die in unserem Land darüber entscheiden, ob deutsche Soldaten ins Ausland geschickt werden (Beispiel Kosovo, Afghanistan) oder nicht (Beispiel Irak). Was ist angemessen für die Abgeordneten, die über die Zukunft unserer Kranken- und Rentenversicherung, über die Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und darüber entscheiden, welche Steuern wir zahlen sollen? Was ist angemessen für die Abgeordneten, die nach ihrem Verfassungsauftrag die Exekutive kontrollieren sollen, die Gesetze beschließen und einen Bundeshaushalt von über 250 Milliarden Euro im Parlament verantworten müssen?

Der Bundesgesetzgeber hat den verfassungsrechtlichen Vorgaben und den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 Rechnung getragen, indem er als Orientierungsgröße für die Entschädigung der Abgeordneten die Bezüge solcher Amtsinhaber wählte, die einer mit den Abgeordneten vergleichbaren Verantwortung und Belastung unterliegen. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 250 bis 300 Tausend Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister von Städten mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern angesehen. Sie erhalten in den meisten Bundesländern als kommunale Wahlbeamte auf Zeit eine Vergütung analog der Besoldungsgruppe B6. Als vergleichbar wurden auch die einfachen Richter bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Bundesgerichtshof, Bundesarbeitsgericht, etc.) angesehen. Sie erhalten eine Vergütung nach der Besoldungsgruppe R6. Mit der Änderung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1995 wurde der Orientierungsrahmen für die Abgeordnetenentschädigung genau mit einem Zwölftel der Jahresbezüge der Beamtenbesoldungsgruppe B6 und der Richterbesoldungsgruppe R6 vorgegeben.

Diese Bezugsgrößen wurden bisher nie erreicht. Bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes im Jahre 1977 betrug die gesetzlich festgesetzte Entschädigung 91,21 Prozent der Bezüge der Besoldungsgruppe B6/R6. Dieses Verhältnis veränderte sich nicht zuletzt aufgrund wiederholter Nullrunden bis 1994 auf 76,67 Prozent. In den Folgejahren näherte sich die Abgeordnetenentschädigung den Bezugsgrößen zwar an und beträgt seit 1. Januar 2003 monatlich 7.009 Euro. Zu den Monatsbezügen der Besoldungsgruppe B6/R6 in Höhe von rund 7.668 Euro (bei Verheirateten, ohne Kinder) besteht derzeit aber immer noch eine Differenz von 659 Euro; das sind 9,4 Prozent. Werden die Sonderzahlungen bei B6/R6 anteilig berücksichtigt, ist die Differenz sogar noch etwas größer (ca. 900 Euro monatlich). Wir verdienen also momentan 659 bis 900 Euro weniger im Monat als die entsprechenden Bundesrichter.

Es war richtig, dass die Abgeordneten wegen der in den letzten Jahren angespannten wirtschaftlichen Lage die Entschädigung und die Altersentschädigung seit dem Jahre 2003 nicht angehoben haben. Jetzt wächst die Wirtschaft. Löhne, Gehälter und auch die Renten steigen allmählich wieder. Die jüngsten Tarifabschlüsse in der Metallindustrie bringen eine Lohnsteigerung um 4,1 Prozent, der Abschluss in der Chemiebranche sieht Lohnerhöhungen von 3,6 Prozent vor und das Baugewerbe hat sich auf eine Erhöhung von 3,1 Prozent geeinigt. Insgesamt haben sich die Diäten in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 1998: 6.314, 1999: 6.583, 2000: 6.623, 2001: 6.749, 2002: 6878, 2003 - 2007: 7.009 Euro.

Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozentsatz von 4,7. Diese Erhöhung dürfte etwa über dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen von 2005 bis Ende des Jahres 2007 entsprechen. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009, die 4,48 Prozent beträgt, wird nicht nur die Orientierungsgröße erreicht, sondern es werden auch die voraussichtlichen Zuwächse der durchschnittlichen Brutto-Erwerbseinkommen bis zur nächsten Anpassung der Abgeordnetenentschädigung frühestens im Jahre 2010 berücksichtigt. Insgesamt wird so in Schritten das Niveau von B6 bzw. R6 erreicht, wie es als Orientierungsgröße empfohlen worden war.

Zugleich soll der berechtigten öffentlichen Kritik an der heutigen Systematik von Entschädigung und Altersentschädigung Rechnung getragen werden. Denn neben der Art und Weise, wie die Höhe der Diäten festgelegt wird, werden vor allem die Höhe des Altersversorgungsanspruches und die Steigerungssätze der Altersentschädigung kritisiert. Es sollen daher folgende Änderungen vorgenommen werden:

1. Absenkung des Altersversorgungsanspruches

Derzeit erhält ein Abgeordneter nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag für jedes Jahr seiner Mitgliedschaft eine Altersentschädigung in Höhe von 3 Prozent der monatlichen Diät mit maximal 69% bei 23 Jahren Mandatszeit. Zukünftig sollen nur noch 2,5 Prozent pro Jahr der Mitgliedschaft gezahlt werden.

Der Berechnungssatz der Altersentschädigung, der bis 1995 noch 4 Prozent der Abgeordnetenentschädigung pro Jahr der Mitgliedschaft im Bundestag betrug, wird also jetzt weiter auf 2,5 Prozent herabgesenkt. Der Höchstsatz der Altersentschädigung von nunmehr 67,5 Prozent der Abgeordnetenentschädigung wird künftig damit erst nach 27 Mandatsjahren erreicht. Ein Versorgungsanspruch im Alter entsteht nach dem Konzept der Lücken füllenden Teilversorgung nach dem ersten Jahr der Mitgliedschaft, so wie bei anderen Berufstätigen auch. Darüber hinaus wird die Anhebung der Altersgrenze für die Altersentschädigung von dem 65. Lebensjahr auf das 67. Lebensjahr entsprechend der Regelung bei der gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise vorgenommen.

Die vorgesehenen neuen Regeln für die Altersversorgung der Abgeordneten entsprechen übrigens dem Vorschlag einer überparteilichen Expertenkommission, der sog. Kissel-Kommission aus dem Jahre 1993 unter Vorsitz des damaligen Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts, Prof. Dr. Otto Rudolf Kissel. Dieser Vorschlag wurde bislang nicht umgesetzt. Das soll nun mit dieser Änderung geschehen.

2. Dauerhafter Orientierungsmaßstab für die Entschädigung

Um dem in weiten Kreisen der Bevölkerung verbreiteten Wunsch nachzukommen, dass die Abgeordneten nicht selbst nach unverständlichen Maßstäben über die Höhe der Entschädigung entscheiden sollen, und gleichzeitig der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes zu entsprechen, dass die Abgeordneten eben selbst über ihre Entschädigung entscheiden müssen, soll die Abgeordnetenentschädigung in zwei Schritten an die Vergütung der Bürgermeister von Städten und von Gemeinden mit 50 bis 100 Tausend Einwohnern und der einfachen Bundesrichter angepasst werden, die bereits heute als Orientierungsgröße im Gesetz verankert ist. Sobald die Orientierungsgröße und die Abgeordnetenentschädigung deckungsgleich sind, kann der Bundestag künftig den Wünschen der Bevölkerung und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes gleichzeitig entsprechen: Eine Anhebung der Entschädigung erfolgt nur, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und der Bundesrichter ändert. Und der Bundestag beschließt darüber jedes Mal neu in einem eigenen Gesetz vor den Augen der Öffentlichkeit.

Wenn die Abgeordnetenentschädigung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben wird, wird diese langfristige Orientierungsgröße erreicht.

Mein persönliches Anliegen bei der Reform war es immer, dass es vor allem bei der Altersversorgung zu einer deutlichen Korrektur kommt. Hier ist immerhin ein Einstieg erreicht. Demnächst maximal 67,5 % der Bezüge nach 27 Jahren sind eine angemessenere Regelung als die bisherigen maximal 69 % nach 23 Jahren. Dies kann für mich allerdings nur ein Einstieg sein! Wir haben selbst dies nur mühsam erreicht, weil die CDU/CSU leider gar keine weitergehende Änderungen bei der Altersversorgung wollte. Die SPD war hier in die Verhandlungen mit der CDU/CSU mit folgender Position hineingegangen:
.. Senkung der Anwartschaft von 3% auf 2% der Abgeordnetenentschädigung pro Mitgliedsjahr
.. Reduzierung des höchsten erreichbaren Anspruchs von 69% mit 65 Jahren auf 60% der Aufwandsentschädigung mit 67 Jahren
.. Der frühestmögliche Zeitpunkt des Bezugs der Altersversorgung nach 18 Jahren Zugehörigkeit sollte vom 55. auf das 57. Lebensjahr angehoben werden und zwar mit 36% statt 54% der Aufwandsentschädigung.

Ich finde diesen ersten Kompromiss auch deshalb persönlich bei weitem noch nicht ausreichend und setze darauf, dass wir bei fortschreitender Diskussion und Bewusstseinsbildung noch zu weiteren Veränderungen kommen müssen, damit sich auch die Altersversorgung der Abgeordneten an den Gegebenheiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung und bei den Pensionen orientiert.

Außerdem muss die Regelung entfallen, dass bei Abgeordneten mit einer Zugehörigkeit zum Parlament von mehr als acht Jahren jedes darüber hinausgehende Jahr bis zum maximal 18. Jahr dazu führt, dass der Anspruch auf Altersentschädigung ein Lebensjahr früher erfolgt. Das heißt, dass langjährige Abgeordnete bereits mit 57 in Pension gehen können. Das halte ich nicht für berechtigt. Auch wenn es dieses Mal noch nicht möglich gewesen ist, an dieser Regelung etwas zu ändern, bin ich zuversichtlich, dass wir hier dennoch in den nächsten Jahren zu einer Abschaffung dieser Regelung im Sinne von Abschlägen bei früheren Inanspruchnahmen von Pensionen und einer Streichung der Privilegierung langer Mitgliedszeiten im Parlament kommen.

Im Übrigen: Sollte man im System der jetzigen Altersvorsorgung bleiben, finde ich den Steigerungssatz von 2,5 % nach wie vor zu hoch, selbst wenn er in anderen Zeiten einmal bei 4% gelegen hat. Ich halte einen Faktor für angemessen, der auf 35-40 Jahre Tätigkeit als Abgeordneter für die jeweils maximale Pensionshöhe abheben würde. Grundsätzlich bin ich aber dafür, dass Abgeordnete Mitglied in einer gemeinsamen gesetzlichen Rentenversicherung werden, so wie alle anderen Erwerbstätigen auch, d.h. dies sollten auch die Beamten, Selbstständigen etc tun. Aber das ist wohl ein allzu "revolutionärer" Plan, der zur Zeit leider keine Mehrheit findet.

Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass ich als Bundestagsabgeordneter keine Nebeneinkünfte habe. Außer weniger ehrenamtlicher Funktionen, die ich bekleide, konzentriere ich mich voll und ganz auf mein Bundestagsmandat. Von meinen Kolleginnen und Kollegen im Bundestag erwarte ich eine konsequente Offenlegung ihrer gegebenenfalls vorhandenen Nebeneinkünfte. Auch wenn man Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten nicht verbieten kann, haben die Bürger bzw. die Wähler dennoch das Recht, genau zu wissen, welche Beträge in ungefähren Größenordnungen und von wem ihr Abgeordneter neben seinem Mandat erhält.

Zu Ihrer Frage nach den Belegen für die berufsbedingte Aufwendungen möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Die Kostenpauschale für die Mitglieder des Bundestages soll Ausgaben wie Einrichtung und Unterhaltung eines Büros im Wahlkreis, Büromaterial, Telefon und Fahrten z.B. mit dem Pkw durch den Wahlkreis abdecken. Der Abgeordnete erhält eine monatliche Pauschale von zurzeit 3.720 EUR Euro. Kosten, die darüber hinausgehen, sind von der Entschädigung zu bezahlen und können nicht mindernd geltend gemacht werden. Sie können auch nicht steuerlich abgesetzt werden, denn für den Abgeordneten gibt es keine "Werbungskosten". Für die besondere Behandlung der Abgeordneten gibt es das eine entscheidende Argument, das im Grundprinzip des freien Mandats enthalten ist. Über die Verwendung der Pauschale muss der Abgeordnete demnach vor einer Behörde keine Rechenschaft ablegen, schon um seine verfassungsrechtlich garantierte Unabhängigkeit zu gewährleisten. Dieses freie Mandat darf nach diesem Argument auch nicht durch Finanzbeamte kontrolliert oder reglementiert werden, indem der Abgeordnete für seine Aufwendungen Begründungen oder Erklärungen geben muss und Dritte entscheiden, was mit dem Abgeordnetenmandat vereinbar ist und was nicht.

Ob es auch andere Möglichkeiten gibt, das freie Mandat zu gewährleisten, will ich gerne überdenken. Eine entsprechende Anhebung der Diäten könnte ein Ausweg sein, wobei es dann jedem Abgeordneten freigestellt wird, welche Ausgaben er freiwillig steuerlich angibt und welche nicht. Aber billiger würde dies auch nicht. Und ich persönlich kann und will Ihnen gerne versichern, dass die Pauschale sehr wohl für das Mandat aufgebraucht wird, was doppelten Wohnsitz, Bürokosten, Fahrtkosten, Wahlkreisaktivitäten etc. etc. angeht. Das wird bei den Kolleginnen und Kollegen, die hart arbeiten und in ihren Wahlkreisen aktiv sind, mit Sicherheit auch gegeben sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit der etwas ausführlicheren Darlegung der geplanten neuen Regelungen, der Begründungen der Verhandlungspartner sowie meiner eigenen Auffassung ein differenziertes Bild über die "Diätenerhöhung" etc. vermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB