Frage an Ernst Dieter Rossmann bezüglich Umwelt

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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Martina P. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Martina P. bezüglich Umwelt

Die Mobilfunknetze sind heute überall gut ausgebaut. Wir können überall telefonieren und dennoch kommen immer mehr Mobilfunkmasten und somit auch immer mehr Strahlung auf uns Bürger zu. Eine Studie hat ergeben, das unterhalb der Grenzwerte für Handy Erbgutschäden statt finden.
Somit stelle ich die Grenzwertfestlegung aus der Ehra Kohl und Merkel in Frage.
Wie stehen Sie zu dem Thema Absenkung der Grenzwerte beim Mobilfunk?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Paulig,

herzlichen Dank für Ihre Frage vom 18.08.05.

Die gesundheitlichen Auswirkungen des Mobilfunks nehmen wir sehr ernst, deshalb möchte ich Ihnen darlegen, was wir als rot-grüne Bundesregierung bzw. Mehrheitsfraktion im Bundestag in den vergangenen sieben Jahren diesbezüglich unternommen haben:

Wir haben 2001 die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK, www.ssk.de) beauftragt, eine umfassende Bewertung der neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorzulegen. Das Ergebnis der Prüfung war, dass die geltenden Grenzwerte nach dem damaligen Erkenntnisstand vor nachgewiesenen Gesundheitsgefahren ausreichend schützen. Die Grenzwerte der 26. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes wurden deshalb nicht verändert. Aufgrund der Ergebnisse einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Juli 2001 und nach weiteren umfangreichen Prüfungen hat sich die Bundesregierung im Dezember 2001 entschlossen, diesen Empfehlungen zu folgen und an den geltenden Grenzwerten festzuhalten.

Gleichwohl hat die SSK in einzelnen Studien wissenschaftlich begründete Hinweise auf Gesundheitsbeeinträchtigungen erkannt und stellte dazu fest, dass sich "auch unter Berücksichtigung des Umfangs und des Ausmaßes der Verdachtsmomente ein zusätzliches Risiko über die bisher bekannten gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinaus nicht angeben lässt". Sie plädierte deshalb für weitere intensive Forschung. Dieser Empfehlung ist die Bundesregierung gefolgt.

Mit den im folgenden dargestellten Maßnahmen hat die Bundesregierung die Forschung intensiviert, die Transparenz verbessert und ein Monitoring der Vorsorgemaßnahmen etabliert. Besondere Verantwortung kommt dabei den Betreibern der Mobilfunknetze zu. Die freiwillige Selbstverpflichtung der Mobilfunkbetreiber vom 6. Dezember 2001 ist ein wesentlicher Beitrag, die Vorsorge im Bereich des Mobilfunks auf hohem Niveau weiter zu verstärken. Die Bundesregierung überprüft und bewertet regelmäßig die zugesagten Maßnahmen.

Für die Intensivierung der Forschung stellt das Bundesministerium für Umwelt im Zeitraum 2002 bis 2005 mehr als 8,5 Mio. € zur Verfügung. Das sog. Deutsche Mobilforschungsprogramm, gespeist aus Mitteln des Bundesumweltministeriums (s.o. 8,5 Mio €) und aus Mitteln der Betreiber (auch 8,5 Mio. €) ist letztes Jahr angelaufen. Informationen dazu sind unter www.forschungsprogramm-mobilfunk.de abzurufen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird im Zeitraum 2002 bis 2005 5 Mio. € für Forschungsarbeiten im Zusammenhang mit technischen Regulierungsfragen beim Aufbau der UMTS-Netze zur Verfügung stellen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine gezielte Initiative für die Förderung emissionsmindernder Technologien bei Mobilfunksystemen mit einem Volumen von 7 Mio. € im Zeitraum 2002 bis 2005 initiiert.

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat inzwischen die ihr zur Verfügung stehenden Daten von Sendeanlagen über eine zentrale Datenbank verfügbar gemacht. Darin wird Auskunft über bundesweit rund 53 000 ortsfeste Funkanlagen wie auch über die Ergebnisse der EMF-Messungen gegeben, die an mehr als 4 500 Orten durchgeführt wurden. Die Datenbank ist einsehbar unter http://emf.regtp.de

Seit einiger Zeit stehen eine Vielzahl von Informationen der Öffentlichkeit über den jeweils aktuellen Stand des Wissens oder zu technischen Fragen zur Verfügung. Die Internetseite des Bundesumweltministeriums ist zu diesem Thema deutlich ausgeweitet worden, gleiches gilt für die Internetseiten der Länderumweltministerien, Verbraucherzentralen oder Umweltverbände. Eine Vielzahl von Informationen findet sich z.B. unter www.bfs.de/service/faq, www.handywerte.de, www.fg-funk.de, www.tecchannel.de, www.mobilfunk-information.de, www.risiko-elektrosmog.de. Die Mobilfunkbetreiber bieten unter www.izmf.de Wissenswertes nicht nur aus der Wirtschaft an. Aus der Literaturdatenbank der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (LITDOK), www.baua.de, ist eine Literaturzusammenstellung "Mobilfunk" erhältlich. Sehr ausführlich und übersichtlich wird in einer Broschüre des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (Mobilfunk und Kommunen) das Verhältnis Mobilfunk und Baurecht erläutert. Sie kann unter Tel. 0228/95 96-211 oder Fax. -222 bzw. online über www.dstgb.de bezogen werden.

Mit der freiwilligen Selbstverpflichtung haben sich die Mobilfunkbetreiber zu Verbesserungen im Bereich Verbraucher-, Gesundheits- und Umweltschutz verpflichtet. Sie enthält u.a. Maßnahmen, die die Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Mobilfunkbetreibern und die Information und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger verbessern sollen. Maßnahmen zur Überprüfung der tatsächlichen Belastung der Bevölkerung durch hochfrequente elektromagnetische Felder werden von den Betreibern finanziell unterstützt. Die letzten Rechenschaftsberichte zur Umsetzung der Zusagen der Mobilfunkbetreiber gegenüber der Bundesregierung fallen positiv aus. Der Text der freiwilligen Selbstverpflichtung, die Rechenschaftsberichte und der gesamte Katalog der Vorsorgemaßnahmen sind von der Internetseite des Bundesumweltministeriums (www.bmu.de/Strahlenschutz/Mobilfunk) herunterzuladen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat zusammen mit den Koalitionskollegen von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag beschlossen, der die Vorsorgemaßnahmen der Bundesregierung aufgreift und um eine Reihe von Forderungen konkretisiert. Dabei geht es uns besonders um die Sicherstellung eines regelmäßigen und unabhängigen Monitorings und die Information der Bevölkerung sowie ihre Beteiligung. Des weiteren haben wir konkrete Forderungen nach einer verbraucherfreundlichen Kennzeichnung von Handys, der Einführung eines Qualitätssiegels für strahlungsarme Handys und nach Hinweisen für eine möglichst strahlungsarme Nutzung zur gesundheitlichen Vorsorge insbesondere für Kinder und Jugendliche formuliert. Inzwischen gibt es den "Blauen Engel" als Zeichen für besonders strahlungsarme Handys. Leider lehnen die Hersteller die Übernahme des Siegels bisher ab, obwohl schon rund ein Drittel der auf dem Markt verfügbaren Geräte die Kriterien erfüllen.

Der Deutsche Bundestag hat außerdem 2002 die Bundesregierung aufgefordert, alle 2 Jahre einen Bericht über aktuelle Forschungsergebnisse zu den gesundheitlichen Risiken des Mobilfunks vorzulegen. Am 12.05.05 ist der Bericht der Bundesregierung im Bundestag vorgestellt worden (Drucksachen-Nr.: 15/4604). Mit 7 Forschungsprojekten hat man die gesundheitlichen Auswirkungen der gesamten Mobilfunktechnologie (u.a. Handy-Endgeräte, Headsets, und Mobilfunksendeanlagen) untersucht. Bislang zeigen die Ergebnisse keinen Handlungsbedarf hinsichtlich einer Senkung der in der Bundes-Immissionsschutzverordnung geltenden Grenzwerte für elektromagnetische Strahlung auf. Wenn Sie mir Ihre Adresse mitteilen, kann ich Ihnen den Bericht und die entsprechende Debatte im Bundestag (Plenarprotokoll 15/175) zusenden. Im Internet finden sie beides unter www.bundestag.de , dann Informationscenter anklicken und dann Bundestagsdrucksachen und Plenarprotokolle.

Wir werden aufmerksam beobachten, ob es gelingt, die zentralen Aufgaben wie die Intensivierung der Forschung, Verbesserung von Transparenz und Information der Bevölkerung sowie die Umsetzung von Vorsorgemaßnahmen erfolgreich durchzuführen. Sollten die nunmehr eingeleiteten Forschungen gesicherte Kenntnisse einer Gesundheitsgefährdung ergeben oder die erwarteten Verbesserungen nicht eintreten, behalten wir uns in Absprache mit der Bundesregierung gesetzliche Regelungen vor.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB