Frage an Ernst Dieter Rossmann bezüglich Umwelt

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Ernst Dieter Rossmann
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Frage von Heinz E. •

Frage an Ernst Dieter Rossmann von Heinz E. bezüglich Umwelt

Sicherheitshalber: Wiederholung meiner per Direkt-e-Mail schon gestellten Anfrage.

Herr Dr. Rossmann, ich möchte gern wissen, wie Sie gestern bei der Abstimmung über ASSE votiert haben.
MfG, Heinz Eggers, Quickborn

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Eggers,

herzlichen Dank für Ihre Frage über abgeornetenwatch.de zum Entwurf eines Zehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes. Ich habe dem Gesetz am Freitag im Bundestag zugestimmt und möchte Ihnen im Folgenden die Gründe dafür erläutern:

Ihre Aufforderung über meine Berliner E-Mail-Adresse, gegen das Gesetz zu stimmen, begründen Sie damit, dass die Stromkonzerne, die die Atomkraftwerke betreiben, nicht aus Ihrer Verantwortung für das Atommülllager Asse entlassen werden dürfen und dass mit der Novelle dass Salzbergwerk Asse II ohne fachliche Prüfung seiner Eignung und ohne jede Öffentlichkeitsbeteiligung als Endlager legalisiert würde.

Nach dem Atomgesetz werden die Abfallverursacher für die Kosten des Betriebs einschließlich der Stilllegung von Endlagern herangezogen. Die Abfälle aus der Schachtanlage Asse II stammen zum größten Teil von öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Forschungseinrichtungen. Ca. 90 Prozent des radioaktiven Inventars kommen allein aus dem Forschungszentrum Karlsruhe. Die radioaktiven Abfälle der Schachtanlage Asse wurden in den 1960er und 1970er Jahren zu Forschungszwecken mit dem Ziel der endgültigen Beseitigung eingelagert. Eine Kostentragung der Stilllegung durch die öffentliche Hand ist daher verursachergerecht. Die vom Koalitionsantrag vorgesehene Änderung bewirkt auch keine Kostenübertragung von Privaten auf den Bund, denn auch in der Vergangenheit, als das Helmholtz Zentrum München Betreiber der Schachtanlage Asse war, erfolgte die Kostentragung durch den Bund. Die vorgesehene Gesetzesänderung dient somit lediglich der Klarstellung, dass die Kostentragung durch den Bund in der vorliegenden Atomgesetznovelle beibehalten werden soll.

Der Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes ist notwendig, um den vom Bundeskabinett am 5 November 2008 gefasste Beschluss zum Betreiberwechsel für die Schachtanlage Asse II vom Helmholtz-Zentrum München auf das Bundesamt für Strahlenschutz umzusetzen. Mit dem Betreiberwechsel wird gleichzeitig die Stilllegung der Anlage auf der Grundlage eines atomrechtlichen Planfeststellungsverfahrens festgeschrieben. Zukünftig wird die Schachtanlage Asse II wie ein Endlager behandelt und damit die Sicherheit für die Bürger besser gewährleistet. Wir erfüllen damit auch eine zentrale Forderung der Bürgerinitiativen vor Ort.

Ich kann Ihre Verärgerung über die damalige Einlagerung von atomaren Abfällen in die Schachtanlage Asse II und Ihren Protest sehr gut verstehen. Die Schachtanlage Asse II ist denkbar ungeeignet für die Endlagerung von atomarem Abfall. Ich bin aber auch davon überzeugt, dass es insgesamt kein sicheres Endlager geben wird und wir deshalb so schnell wie möglich aus der Atomenergie aussteigen müssen.

Ich versichere Ihnen, dass ich mich und die gesamte SPD weiterhin für den Ausstieg aus der Atomenergie einsetze. Die SPD ist derzeit der einzige Garant, der eine Verlängerung der Laufzeiten von Atomkraftwerken verhindern kann, während eine Verlängerung von der Union und FDP noch immer vehement gefordert wird.

Allerdings haben wir keine andere Wahl als mit dem vorhandenen atomaren Müll, einschließlich des Mülls aus Forschungsreaktoren, umzugehen, ihn so sicher wie möglich zu lagern und alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gefahren, die von der Einlagerung in die Schachtanlage Asse II ausgehen, so gering wie möglich zu halten. Leider können wir mit der Union keine vertretbare Vereinbarung über ein Endlagerkonzept in Deutschland treffen. Diese Frage müssen wir in der Zukunft dringend lösen.

Ich hoffe, dass ich Ihre Bedenken mit diesen Erläuterungen ausräumen konnte und würde mich freuen, wenn Sie unsere Forderung für ein Festhalten am Ausstiegsbeschluss unterstützen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Ernst Dieter Rossmann, MdB