Frage an Erwin Rüddel bezüglich Gesundheit

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Erwin Rüddel
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Frage von Andre B. •

Frage an Erwin Rüddel von Andre B. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel,

die Pflegekräfte in der Bundesrepublik "gehen auf dem Zahnfleisch", viele kehren ihrem Beruf bzw. Berufung den Rücken. Da ich Kontakt zu vielen Pflegekräften habe kann ich es verstehen. In Münster wird die Pflege von der Klinikleitung nicht ernst genommen mit ihrem Hilferuf. Die Besetzung nach der Untergrenze wird von den Kliniken als "reicht doch" dargestellt was bei einer UNTERgrenze ja nicht der Fall sein kann besonders da es ja ein Mittelwert ist. Mit andern Worten: eine Schicht doppelt besetzt dann muss in der am nächsten Tag keiner da sein, da die Untergrenze eingehalten wurde.
Die Kolumne von Marina Weisband beschreibt die Situation sehr gut.
https://www.rums.ms/briefe/kolumnen/brief-weisband-2021-03-14/

Nun meine Fragen an Sie.

- Ist dieses bereits Thema im Gesundheits-Ausschuss ?
- Wie gedenken Sie die Arbeitssituation von Pflegekräften zu verbessern?
- Wie ist die Position Ihrer Partei zu diesem Thema?
- Wie stehen Sie zur einer Reformation der Pflegeuntergrenze, weg vom Mittelwert und härtere Strafen damit es sich nicht lohnt Pflegekräfte "zu sparen"?

Mit freundlichen Grüßen
Andre Brinkmann

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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Situation der Pflegekräfte wird häufig im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestags thematisiert. Dementsprechend gab es auch in dieser Legislaturperiode schon Reformen, wie beispielsweise die Konzertierte Aktion Pflege bzw. das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals, um die Pflege attraktiver zu machen.

So wird beispielsweise um die Personalausstattung in der Pflege im Krankenhaus zu verbessern, inzwischen jede zusätzliche und jede aufgestockte Pflegestelle am Bett vollständig von den Kostenträgern refinanziert. Das mit dem Krankenhausstrukturgesetz eingeführte Pflegestellen-Förderprogramm wurde damit über das Jahr 2018 hinaus weiterentwickelt und ausgebaut. Für die zusätzlichen Mittel gilt anders als bisher keine Obergrenze und der Eigenanteil der Krankenhäuser von zehn Prozent entfällt. Die zusätzlichen Mittel sind zweckgebunden für zusätzliche und aufgestockte Pflegestellen am Bett. Die Mittel des laufenden Pflegestellen-Förderprogramms verbleiben dem einzelnen Krankenhaus.
Zudem wurde eine krankenhausindividuelle Vergütung von Pflegepersonalkosten eingeführt, Tarifsteigerungen voll refinanziert und Pflegepersonaluntergrenzen für pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern werden ausgeweitet.

Damit sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen in der Kranken- und Altenpflege erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

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