Antwort 18.05.2022 von Erwin Rüddel CDU
Eine Anhebung des Betrages auf 100 % würde verfehlte Anreize setzen und den Ausnahmecharakter der Kostenerstattungsregelung konterkarieren.
Eine Anhebung des Betrages auf 100 % würde verfehlte Anreize setzen und den Ausnahmecharakter der Kostenerstattungsregelung konterkarieren.
wie Sie 2021 auch der Presse entnehmen konnten, gab es verschiedene Gründe für den Rückgang der zur Verfügung stehenden Intensivbetten, wie beispielsweise eine Bereinigung der DIVI-Zahlen.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich bin nicht Mitglied der SPD.
Die Sanktionen gegen Russland müssen jetzt noch einmal verstärkt werden
Die Begrenzung des Eigenanteils gilt für alle Pflegebedürftigen bei vollstationärer Pflege, unabhängig von der Trägerstruktur.
Laut einer aktuellen Allensbach-Umfrage würden sich laut eigenen Angaben nur zwei Prozent der Ungeimpften bei einer Impfpflicht impfen lassen