Wie soll man bei Verwalterlosen Eigentümergemeinschaften wissen, wer bei einer Eigentümerversammlung der Vorsitzende war?

Esra Limbacher
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Frage von Stefan K. •

Wie soll man bei Verwalterlosen Eigentümergemeinschaften wissen, wer bei einer Eigentümerversammlung der Vorsitzende war?

Sehr geehrter Herr Limbacher,
vielen dank für ihre Nachricht vom 01.02.2024 auf meine Frage vom 17.12.2023.
Für Eigentümer, die nicht bei Eigentümerversammlungen anwesend waren, ist es bei Verwalterlosen Eigentümergemeinschaften sehr schwierig innerhalb der (deutlich zu kurzen) 1-monatigen Anfechtungsfrist in Erfahrung zu bringen, wer die Versammlung geleitet hat. Erfahrungsgemäß wird von den anwesenden Eigentümern (und vom Beirat) gegenüber abwesenden Eigentümern jedes Detail zu der Eigentümerversammlung verheimlicht, zumindest innerhalb der 1-monatigen Anfechtungsfrist. Dadurch wird die Anfechtung von rechtswidrigen Beschlüssen deutlich erschwert. Es wäre sinnvoll, wenn die Anfechtungsfrist für Eigentümerbeschlüsse auf 2 Monate erweitert wird. Da Anfechtungsverfahren von Amtsgerichten teilweise über 4 Jahre willkürlich verschleppt werden, wäre eine gesetzliche Bearbeitungsfrist für Gerichte sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen

Esra Limbacher
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