Frage an Eva Högl bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Eva Högl
SPD
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Frage von Jürgen K. •

Frage an Eva Högl von Jürgen K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Handel erfordert in den meisten Fällen keine großen Investitionen. Werden Sie die Verknüpfung mit dem Investitionsschutz ( internationale Schiedesgerichte ) mit den Handelsabkommen CETA, TTIP und JEFTA ablehnen, weil andernfalls den international tätigen Konzernen die Möglichkeit geboten wird, die Souveränität der nationalen Parlamente aufzuheben,

Bundestagsabgeordnete für Berlin-Mitte
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 3. August 2017.

In den Freihandelsabkommen der Europäischen Union wird nicht nur der freie Handel im Sinne freier Ein- und Ausfuhr von Waren ermöglicht, sondern auch der Zugang für Investitionen. Es darf also zum Beispiel in Kanada eine Fabrik durch einen deutschen Autohersteller gebaut werden, wozu im Einzelfall durchaus erhebliche Investitionen nötig sind.

Die ursprünglichen Investitionsschutzbestimmungen aus den alten Abkommen dienen dazu, Investitionen vor Enteignung oder anderen wesentlichen Beeinträchtigungen von Seiten des aufnehmenden Staates zu schützen. Im Zuge der ausführlichen Diskussion, die die SPD zu dem Freihandelsabkommen der EU mit Kanada (CETA) und dem geplanten Abkommen mit den USA (TTIP) geführt hat, sind wir zu einer Neubetrachtung dieser Ausgangslage gekommen.

Stärker als in der Betrachtung durch frühere Regierungen ist für die SPD die Einschränkung in den Vordergrund gerückt, die ein starker Investitionsschutz für parlamentarische Entscheidungsprozesse haben kann. Gerade im Verhältnis zu entwickelten Rechtsstaaten wie Kanada sind wir sehr kritisch, private Schiedsgerichte über neue Regeln urteilen zu lassen, die als Beeinträchtigung einer ausländischen Investition aufgefasst werden könnten, die aber ganz regulär vom Deutschen Bundestag beschlossen worden sind. Daher hat der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel eine Diskussion darüber angestoßen, wie die Investitionsregeln verändert werden könnten. Am Ende ist es auch in direkten Verhandlungen mit Kanada gelungen, private Schiedsgerichte zu vermeiden und den Weg zu einem öffentlichen Investitionsgerichtshof zu ebnen.

Diese Lösung ist für uns das Muster für zukünftige Handelsverträge. Eingriffe in unsere parlamentarische Souveränität lehnen wir ab.

Mit freundlichen Grüßen

Eva Högl