Frage an Ewald Schurer bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

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Ewald Schurer
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Frage an Ewald Schurer von Markus B. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung

Laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten, Schweinen und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Was unternehmen Sie, um diese Gesetzesbrüche abzustellen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Brunner,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Sie verweisen auf ein ernstzunehmendes und aktuelles Teilproblem der industriellen Tierhaltung, das auch ich persönlich für nicht hinnehmbar halte. Auch bei Nutztieren muss das Tierschutzgesetz als Grundlage gelten. Dazu gehört eine art- und verhaltensgerechte Unterbringung und ausreichende Bewegungsfreiheit. Es verbietet, den Tieren grundlos Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Der Artikel 20a Grundgesetz erhebt den Tierschutz zum Staatsziel.

Immer mehr Menschen sprechen sich gegen die industrielle Tierhaltung aus, da sie die eklatanten Verstöße und grausamen Haltungsbedingungen nicht mehr akzeptieren wollen. Gleichzeitig bleibt die Nachfrage der Verbraucherinnen und Verbraucher nach preislich erschwinglichen Fleischwaren unverändert hoch. Dies ist ein Grund dafür, dass in den letzten Jahren insbesondere die Geflügelhaltung in der Landwirtschaft erheblich ausgeweitet wurde.

Die Politik ist aufgefordert, die gesellschaftlichen Ansprüche an eine moderne Tierproduktion aufzugreifen und die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen auf nationaler wie auf europäischere Ebene vorzunehmen. Daher arbeiten wir in der SPD-Bundestagfraktion derzeit an einem Antrag, der die Bundesregierung auffordert neben tierschutzrechtlichen Vorgaben an eine artgerechte Haltung, auch die betroffenen Umweltgesetze anzupassen.

Eine ausdrückliche Forderung ist unter anderem dafür zu sorgen, dass Eingriffe an Tieren, wie das Kupieren von Schwänzen bei Ferkeln und der Schnäbel bei Geflügel, das betäubungslose Enthornen von Rindern und die betäubungslose Ferkelkastration grundsätzlich verboten werden. Ausnahmeregelungen dürfen nicht mehr zugelassen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ewald Schurer, MdB