Frage an Fabio De Masi bezüglich Innere Angelegenheiten

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Fabio De Masi
BSW
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Frage von Kathrin G. •

Frage an Fabio De Masi von Kathrin G. bezüglich Innere Angelegenheiten

Gibt es eine Nutzen- Schadenanalyse bzgl. des Infektionsschutzgesetzes ?
Warum wird das Gesetz so übereilt beschlossen?

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BSW

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

vielen Dank für Ihre Zuschrift.

Ich habe den Entwurf zum Dritten Bevölkerungsschutzgesetz der Bundesregierung abgelehnt.

Wir nehmen die drohende Überlastung des Gesundheitswesens sehr ernst. Der fortdauernde verfassungsrechtliche Ausnahmezustand, bei dem tiefe Eingriffe in Grundrechte von den Regierungen in Bund und Ländern beschlossen werden, war verfassungsrechtlich jedoch nur in der Ausnahmesituation im Frühjahr tragbar.

Hierzu empfehle ich einen Beitrag von Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung. Er schreibt dort u.a.:

„Der Deutsche Bundestag hat am 25. März 2020 den Löffel abgegeben. Damals, es ist nun knapp acht Monate her, hat er die "epidemische Lage von nationaler Tragweite" festgestellt. Diese Feststellung war richtig, aber die damit verbundene freiwillige Selbstentmachtung war falsch, gefährlich und anhaltend schädlich. (...) Der Bundestag hat sich in der Corona-Politik dieser Aufgabe entzogen; er hat seine Pflicht verraten; er hat erlaubt, was das Bundesverfassungsgericht verboten hat: dass in bloßen Rechtsverordnungen der Verwaltung "originär politischer Gestaltungswille der Exekutive zum Ausdruck" kommt. (...) Auf diese Weise ist in den acht Corona-Monaten eine untergesetzliche Parallelrechtsordnung entstanden. Das hatte und hat ungute Auswirkungen; zu diesen Auswirkungen gehören auch die zum Teil völlig irrationalen Proteste gegen die staatliche Pandemiebekämpfung.“

https://www.sueddeutsche.de/politik/corona-bundestag-verfassungsrecht-prantl-1.5114908?reduced=true

Das Gesetz sieht nur eine unzureichende parlamentarische Kontrolle vor.
Die Bundesregierung hatte genug Zeit in den ruhigeren Sommermonaten die notwendigen Maßnahmen einzuleiten, um das Gesundheitswesen angemessen auf den Winter vorzubereiten und eine angemessene Beratung im Parlament zu ermöglichen. Es gab neun Milliarden Euro für die Lufthansa, aber 0 Euro für Luftfilter an Schulen.

Es mangelt an klaren Kriterien, bei welcher Gefahrenlage welche Maßnahmen ergriffen werden dürfen und unter welchen Bedingungen sie wieder aufzuheben sind. Außerdem ist zu kritisieren, dass die Regierung vom Bundesgesetz abweichende Bundesverordnungen erlassen darf, ohne dass Bundestag oder Bundesrat ihr Einvernehmen dazu geben müssen.

Koalition und Bundesregierung gefährden so den noch immer bestehenden, aber bröckelnden Konsens in der Bevölkerung, die überwiegend viel Einsicht in die Notwendigkeit wirksamer Infektionsschutzmaßnahmen gezeigt hat.

Ohne die Akzeptanz der Maßnahmen in der Bevölkerung wird die Corona-Epidemie nicht zu beherrschen sein. Vor diesem Hintergrund ist die Beibehaltung des rechtlichen Ausnahmezustands und die Art des Gesetzgebungsprozesses nicht hinnehmbar.

Einige Regelungen sind auch positiv zu nennen, etwa die besondere Abwägungspflicht für Besuchs- oder Demonstrationsverbote, die Lockerung des Arztvorbehalts für Testungen, die Einbeziehung auch veterinärmedizinischer Labore zur Erhöhung der Testkapazitäten und natürlich die weitere Entschädigung von Menschen, die aufgrund von Betreuung von Kindern oder anderen Menschen bei Schließung von Schulen und anderen Einrichtungen Verdienstausfall erleiden.

Den Antrag der LINKEN zum Infektionsschutzgesetz „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie" finden Sie hier: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923942.pdf.

Wenn Sie sich über meine politische Arbeit informieren möchten, empfehle ich Ihnen meinen Newsletter zu abonnieren – dort berichte ich regelmäßig über meine politischen Aktivitäten https://www.fabio-de-masi.de/de/topic/3.newsletter.html.

Beste Grüße

Fabio De Masi