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Die EU-Verwaltung hat den Schweizer Bestseller-Autor Jacques Baud sanktioniert – seine Konten wurden gesperrt und er darf nicht in sein Heimatland ausreisen. Wie denken Sie darüber?

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Fabio De Masi
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Frage von Reinhard G. •

Die EU-Verwaltung hat den Schweizer Bestseller-Autor Jacques Baud sanktioniert – seine Konten wurden gesperrt und er darf nicht in sein Heimatland ausreisen. Wie denken Sie darüber?

Sind solche Einschränkungen mit den international geltenden Allgemeinen Menschenrechten und unserem Grundgesetz vereinbar? Widersprechen diese Sanktionen nicht einem rechtsstaatlichen Prinzip, das nur Gerichte Strafen verhängen dürfen? (Trennung von Judikative und Exekutive) Und dass es vorher eine Anhörung geben muss?Es wurden auch im Ausland lebende Deutsche sanktioniert, wie zum Beispiel der Journalist Thomas Röper, der den Blog “Antispiegel” betreibt. Teilen Sie die von verschiedener Seite geäußerte Kritik an den EU-Sanktionen? Wenn ja – Wie könnte ein demokratischer Rechtsstaat vor solchen Eingriffen geschützt werden?https://overton-magazin.de/dialog/verfassungsrechtler-dietrich-murswiek-die-eu-ist-seit-einiger-zeit-auf-der-schiefen-bahn/https://swiss-standpoint.ch/news-detailansicht-de-schweiz/eu-willkuer-gegen-schweizer-buerger.htmlhttps://www.berliner-zeitung.de/news/eu-sanktionen-gegen-russland-deutsche-blogger-alina-lipp-und-thomas-roeper-im-visier-li.2325676

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Antwort von BSW

Sehr geehrter Herr G., 

Danke für Ihre Anfrage.

Ich habe mich bereits zum Thema geäußert und finde es inakzeptabel, dass Bürgern aufgrund ihrer Meinungsäußerungen die vollständige Existenzgrundlage entzogen werden kann. Dies ist eine Strategie autoritärer Regime, die der Einschüchterung und Verengung von Meinungskorridoren dient.

Im Dezember habe ich eine Einzelfrage an die Kommission eingereicht, in der ich gefragt habe, welche konkreten Beweise der Kommission vorliegen, die die Verknüpfungen zwischen Baud und Fremdmächte belegen. Bislang habe ich noch keine Antwort erhalten. 

Meine Kollegen, die Abgeordneten Michael von Der Schulenburg und Ruth Firmenrich, haben ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das zu dem Ergebnis kommt, dass solche Sanktionen, wie sie im Fall Baldan verhängt wurden, dem EU- und internationalen Recht widersprechen. (Link: https://bsw-ep.eu/wp-content/uploads/Rechtsgutachten_Sanktionen_gegen_natuerliche_Personen_BSW_von_der_Schulenburg_Firmenich.pdf )

Besonders besorgniserregend ist die Verweigerung des Rechts auf Anhörung für Personen, denen Desinformation vorgeworfen wird, bevor Sanktionen gegen sie verhängt werden. 

Zudem sind die verwendeten Begriffe wie „Informationsmanipulation und Einmischung“ so weit gefasst, dass sie faktisch eine nahezu uneingeschränkte Ermessensfreiheit bei der Verhängung von Sanktionen einräumen. Dadurch wird es für Journalisten riskant, Themen von öffentlicher Kontroverse aufzugreifen, da Informationen jederzeit als „Desinformation“ eingestuft werden könnten.

Mit freundlichen Grüßen

Fabio De Masi

 

P.S. Mehr Informationen zu meiner Arbeit im EU-Parlament finden Sie in meinem Newsletter:

https://www.fabio-de-masi.de/de/topic/3.newsletter.html 

und auf meinem You-Tube-Kanal:

https://www.youtube.com/channel/UCf_LXakoIB1vA6Ra1IlzNLg 

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