Antwort 07.11.2025 von Fabio De Masi BSW
Sollte der Wahlprüfungsausschuss nicht zeitnah entscheiden, werden wir die von den Verfassungsrichtern genannten Möglichkeiten einer Klage aufgreifen.
Sollte der Wahlprüfungsausschuss nicht zeitnah entscheiden, werden wir die von den Verfassungsrichtern genannten Möglichkeiten einer Klage aufgreifen.
Engagiere mich seit Monaten für eine Neuauszählung der Bundestagswahl
Wir setzen uns für eine ausgewogene Umweltgesetzgebung ein. Ein PFAS-Verbot unterstützen wir aus umwelt- und gesundheitlichen Gründen.
Diese Entscheidung ist jedoch noch nicht endgültig, da die 27 EU-Mitgliedstaaten zustimmen müssen, bevor die Regelung in Kraft treten kann.
Die Europäische Union (EU) kann nicht einzelne Artikel aus den Verfassungen der Nationalstaaten abschaffen.
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