Antwort 22.01.2026 von Fabio De Masi BSW
Dieses Abkommen habe ich in seiner aktuellen Form von Beginn an kritisiert.
Dieses Abkommen habe ich in seiner aktuellen Form von Beginn an kritisiert.
Die Rechtsprechung betrachtet die Impressumspflicht als verhältnismäßig, um die Durchsetzung von Recht (zum Beispiel bei strafbaren Inhalten) zu ermöglichen.
Für Ihren Kanal bei Youtube können Sie meines Wissens nach einen sogenannten Impressumsdienst nutzen. Diese stellen „ladungsfähige Anschrift“-Services, so wie vom Gesetz vorgesehen, zur Verfügung – daher brauchen Sie Ihre private Adresse dann nicht mehr angeben.
Wenn unsere Soldatinnen und Soldaten also keine trockenen Unterhosen haben, liegt das nicht zwingend am Geld.
Zudem erhalten österreichische Rentner Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Tatsächlich braucht es eine umfassende Reform des ÖRR und der Rundfunkbeiträge.